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Ein Steuerpflichtiger, der das Sonderregime nach Artikel 93 LIRPF anwendet, erkundigt sich, ob er dieses nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und während der Suche nach einer neuen Stelle fortführen kann. Die DGT stellt klar, dass ein vorübergehender Verlust des Arbeitsplatzes nicht mit dem Regime unvereinbar ist, sofern ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Cuestión planteada En caso de que encuentre un nuevo trabajo con una empresa distinta, se cuestiona si podría seguir aplicando el régimen especial previsto en el artículo 93 de la LIRPF.
La extinción de la relación laboral no conlleva la exclusión automática si el desempleo es transitorio y por causas ajenas a la voluntad del contribuyente. El régimen busca atraer sujetos a España, por lo que es compatible que el contribuyente permanezca un breve periodo en inactividad y posteriormente comience una nueva relación laboral que cumpla los requisitos del artículo 93 de la LIRPF. La exclusión solo se produce si se incumple alguna de las condiciones determinantes del régimen.
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