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Ein spanisch-amerikanischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen tätig ist, fragt an, ob er das Sonderbesteuerungsregime in Anspruch nehmen kann, da er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit kein internationales Visum für Telearbeit beantragen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Tätigkeit fernab des Arbeitsortes mittels computergestützter Mittel ausgeübt wird.
Cuestión planteada Si, a pesar de no poder obtener el visado de teletrabajo de carácter internacional (debido a ser nacional español), cumple los requisitos para poder optar por el régimen especial de tributación previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El hecho de no disponer del visado para teletrabajo de la Ley 14/2013 no impide el acceso al régimen especial del artículo 93 de la LIRPF. Se puede optar por este régimen si la actividad laboral se presta a distancia mediante el uso exclusivo de medios y sistemas informáticos, telemáticos y de telecomunicación. Para ello, deben cumplirse también los requisitos de no haber sido residente en España en los cinco años anteriores y no obtener rentas por establecimiento permanente.
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