Ir al contenido

Steuerberatung in Málaga: Experten an der Costa del Sol

Steuerexperten in Málaga: Nicht-Residenten-Steuer (IRNR), Beckham-Gesetz für Expats, Immobilienkapitalgewinne, Erbschaftsteuer an der Costa del Sol und Vermögensteuerplanung.

6 Jahre
Dauer des Beckham-Zuzügler-Regimes
3%
IRNR-Einbehalt bei Immobilienverkäufen zu verwalten
100+
Beratene Nicht-Residenten und Expats an der Costa del Sol
4,8/5 bei Google · 50+ Bewertungen 25+ Jahre Erfahrung 5 Büros in Spanien 500+ Kunden
Schnellbewertung

Betrifft das Ihr Unternehmen?

Kennen Sie Ihre genaue spanische Steuerverbindlichkeit beim Verkauf Ihrer Costa-del-Sol-Immobilie?

Sind Ihnen Ihre spanischen Steuerpflichten als Nicht-Resident mit hier gelegenen Vermögenswerten oder Einkünften klar?

Haben Sie das Beckham-Regime nach Ihrem Umzug nach Málaga beantragt?

Haben Sie einen Steuervertreter in Spanien, der Ihre AEAT-Erklärungen verwaltet?

0 von 4 Fragen beantwortet

Unser Ansatz

Unser Málaga-Steuerteam: Spezialisten für Nicht-Residenten, Expats und internationale Investoren

01

Wohnsitz- und Steuerpositionsanalyse

Wir bestimmen Ihren Steuerwohnsitz, das anwendbare Regime (Ansässiger, Nicht-Ansässiger, Beckham) und die daraus resultierenden Verpflichtungen in Spanien und Ihrem Herkunftsland.

02

Persönlicher Steuerplan

Wir gestalten die optimale Strategie für Ihre spezifische Situation: Minimierung der IRNR, Verwaltung der Vermögensteuer, Planung von Immobiliengewinnen und Strukturierung grenzüberschreitender Erbschaften.

03

Compliance und Steuervertretung

Wir reichen alle erforderlichen spanischen Steuererklärungen ein — Formular 210, IP, IRPF, IS — und agieren als Steuervertreter vor der AEAT für Nicht-Residenten-Mandanten.

04

Proaktive Überwachung und Regulierungshinweise

Wir informieren Mandanten über regulatorische Änderungen, die Nicht-Residenten, andalusische ISD oder das Beckham-Regime betreffen, und passen Strategien entsprechend an.

Die Herausforderung

Málaga und die Costa del Sol beheimaten eine der größten internationalen Gemeinschaften Europas: Luxusinvestoren, Technologiefachleute am Málaga Tech Park und Golden-Visa-Inhaber, die vor der Abschaffung des Programms im April 2025 ankamen. Jedes Profil trägt unterschiedliche spanische Steuerpflichten — IRNR, Vermögensteuer, Immobiliengewinne, grenzüberschreitende Erbschaften — die die meisten lokalen Berater an der Costa del Sol nicht mit der von der AEAT geforderten Tiefe verwalten.

Unsere Lösung

Unser Málaga-Steuerteam berät lokale Dienstleistungs- und Agroalimentarunternehmen, Nicht-Residenten mit Costa-del-Sol-Immobilien, Beckham-Gesetz-Expats und internationale Investoren, die Málaga als Basis gewählt haben. Wir kombinieren Kenntnisse des lokalen Regulierungsumfelds — AEAT-Delegation Málaga, Junta de Andalucía — mit der internationalen Steuerexpertise, die die komplexesten Profile erfordern.

Die Steuerberatung in Málaga ist auf die spanischen Steuerpflichten internationaler Einwohner, Nicht-Residenten und Expats an der Costa del Sol spezialisiert — einem der größten grenzüberschreitenden Immobilien- und Investitionsmärkte Europas. Nicht-Residenten, die Immobilien in der Provinz besitzen, müssen jährliche IRNR-Erklärungen über Zurechnungs- oder Mieteinnahmen einreichen (Formular 210, Königliches Gesetzgebungsdekret 5/2004), während der regionale Vermögensteueranteil Andalusiens 2022 abgeschafft wurde (obwohl die nationale Solidaritätssteuer auf große Vermögen bei mehr als 3 Mio. EUR Nettovermögen gilt). Das Beckham-Gesetz-Zuzügler-Regime (Art. 93 LIRPF) wird immer relevanter, da Málaga als Technologiezentrum wächst, wobei der Málaga Tech Park umziehende Fachleute anzieht, die sich für den Pauschalsteuersatz von 24 % qualifizieren könnten, wenn Formular 149 innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn eingereicht wird.

Warum die Besteuerung in Málaga und an der Costa del Sol eigene Regeln hat

Die Costa del Sol ist einer der internationalsten Investitions- und Immobilienmärkte Europas. Das schafft ein Steuerökosystem mit besonderer Komplexität: IRNR-Verpflichtungen für nicht ansässige Immobilieneigentümer, Mieteinnahmen, die möglicherweise durch Abkommen befreit sind, Immobilienübertragungssteuern mit obligatorischen Einbehalten, grenzüberschreitende Erbschaften mit Erben in mehreren Ländern und das Beckham-Regime für Fachleute im wachsenden Technologiezentrum Málagas.

Diese Komplexität wird durch Andalusiens jüngste Steuerentwicklung verstärkt: die Abschaffung der regionalen Vermögensteuer 2022 und die ISD-Befreiungen für andalusische Einwohner sind Anreize, die eine sorgfältige Planung erfordern, um korrekt genutzt zu werden, insbesondere wenn Begünstigte Nicht-Residenten sind.

Unser Málaga-Steuerteam: Spezialisten für Nicht-Residenten, Expats und internationale Investoren

Unser Team im Málaga-Büro hat eine internationale Ausrichtung, die den lokalen Markt widerspiegelt. Wir beraten Mandanten aus ganz Europa, Amerika und dem Nahen Osten mit Vermögenswerten, Einkünften oder einer Präsenz an der Costa del Sol auf Spanisch, Englisch, Deutsch und Französisch. Unsere Spezialisierung auf Nicht-Residenten-Steuer und das Beckham-Regime ermöglicht es uns, den vollständigen Steuerzyklus des Expats oder internationalen Investors in Spanien abzudecken.

Für Fachleute und Unternehmer, die nach Málaga umziehen — angezogen vom Innovationsökosystem am Málaga Tech Park — verwalten wir die Zuzügler-Regime-Antragstellung innerhalb der Sechsmonatsfrist, um den Steuervorteil durch eine verspätete Einreichung nicht zu verlieren.

Spanische Steuerpflichten, die jeder Nicht-Resident mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten kennen muss

Wenn Sie eine Immobilie in Málaga, Marbella, Nerja oder einer anderen Costa-del-Sol-Gemeinde besitzen und nicht gewöhnlich in Spanien ansässig sind, haben Sie Steuerpflichten, die nicht verschwinden, weil Sie Nicht-Resident sind:

  1. IRNR auf Zurechnungseinnahmen: Wenn die Immobilie nicht vermietet wird, müssen Sie jährlich erklären und Steuern auf die Zurechnungseinnahme zahlen (Formular 210).
  2. IRNR auf Mieteinnahmen: Wenn Sie vermieten, zahlen Sie Steuern auf Netto-Mieteinnahmen zu einem Pauschalsteuersatz (19 % für EU/EWR-Einwohner, 24 % für andere).
  3. Vermögensteuer: Wenn der Wert Ihrer spanischen Vermögenswerte 700.000 EUR übersteigt, müssen Sie die IP-Erklärung einreichen.
  4. Kapitalgewinne beim Verkauf: Der Käufer wird 3 % des Verkaufspreises einbehalten, wenn Sie Nicht-Resident sind. Dieser Einbehalt kann mehr oder weniger als Ihre tatsächliche Verbindlichkeit sein — wir verwalten den Erstattungsantrag oder die Ergänzungserklärung.
  5. ISD bei Erbschaften: Wenn Sie Vermögenswerte in Andalusien erben, unterliegen Sie der andalusischen ISD und haben möglicherweise Anspruch auf regionale Befreiungen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Was unser Málaga-Steuerberatungsservice umfasst

Vom Málaga-Büro aus bieten wir den vollständigen Service für Nicht-Residenten und internationale Investoren: Steuervertretung vor der AEAT, Formular 210, IP (Formular 714) und Formular 720/721-Einreichungen, Transaktionsberatung vor Kauf und Verkauf von Immobilien, ISD bei grenzüberschreitenden Erbschaften, Beckham-Regime-Antrag und -Verwaltung sowie integrierte Steuerplanung für Mandanten mit Vermögenswerten und Interessen in mehreren Ländern.

Für in Málaga ansässige Unternehmen und Selbstständige bieten wir auch den vollständigen Steuer-Compliance-Zyklus, jährliche IS- und MwSt.-Planung sowie Beratung zu verfügbaren Abzügen für den Dienstleistungssektor und die andalusische Agroalimentarindustrie.


Unser Málaga-Team steht für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie Ihren Termin über das Málaga-Büro oder kontaktieren Sie uns direkt, um Ihre spanische Steuerposition zu bewerten.

Referenzen

Spanische Steuerpflichten, die jeder Nicht-Resident mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten kennen muss

Wir haben vor vier Jahren eine Wohnung in Marbella gekauft und hatten nie die jährliche IRNR-Zurechnungseinnahme-Erklärung eingereicht. BMC regularisierte unsere Position, vermied Bußgelder und verwaltet nun unsere gesamte spanische Steuer-Compliance proaktiv.

Privatperson
In London ansässiger Investor

Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite

Ergebnisse

Was unser Málaga-Steuerberatungsservice umfasst

IRNR und Steuervertretung

Einreichung von Formular 210 und jährlichen IRNR-Erklärungen sowie Tätigkeit als Steuervertreter vor der AEAT für Nicht-Residenten mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten.

Beckham-Gesetz für Zuzügler

Antrag, Bearbeitung und jährliche Verwaltung des Sonder-Zuzügler-Regimes für nach Málaga und an die Costa del Sol umziehende Arbeitnehmer.

Immobilienkapitalgewinne und -übertragungen

Steuerberatung vor dem Verkauf für Costa-del-Sol-Immobilientransaktionen zur Minimierung der Steuerbelastung für nicht ansässige Verkäufer.

Grenzüberschreitende Erbschaftsteuer

Verwaltung der andalusischen ISD bei Erbschaften mit nicht ansässigen Erben oder Verstorbenen unter Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung.

Vermögensteuerplanung

IP- und Solidaritätssteuererklärungen für Nicht-Residenten mit spanischen Vermögenswerten über dem Freibetrag, mit Planung zur Minimierung der Steuerbemessungsgrundlage.

Leitfäden

Themenleitfäden

Beckham-Gesetz in Marbella — 24% Einkommensteuer für bis zu fünf Jahre an der Costa del Sol

Beratung zum Beckham-Gesetz in Marbella für Expatriates, Fernarbeiter und Fachleute, die an die Costa del Sol umziehen. Pauschalsteuersatz von 24% für bis zu fünf Jahre. Antragstellung, Verwaltung und Optimierung.

Leitfaden ansehen

In Spanien leben und nur 24% Einkommensteuer zahlen — legal

Spaniens Beckham-Gesetz erlaubt qualifizierten Neuansässigen, einen Pauschalsteuersatz von 24% statt der progressiven Staffel bis zu 47% zu zahlen. Erfahren Sie, ob Sie qualifizieren und wie Sie mit fachkundiger Hilfe von BMC einen Antrag stellen.

Leitfaden ansehen

Immobilienverkauf in Spanien als Nicht-Ansässiger: den 3%-Quellensteuereinbehalt verstehen und was Sie zurückfordern können

Nicht-ansässige Verkäufer spanischer Immobilien sehen sich mit 3% Quellensteuereinbehalt und IRNR-Kapitalertragsteuer konfrontiert. Fordern Sie zu viel einbehaltene Quellensteuer zurück und reduzieren Sie Ihre Steuerpflicht mit BMC.

Leitfaden ansehen

Steuerregime der Kanarischen Inseln — der 4%-Körperschaftsteuersatz und warum die Frist 2026 wichtig ist

Vollständiger Leitfaden zur Zona Especial Canaria (ZEC) mit 4% Körperschaftsteuersatz, REF-Vergünstigungen, RIC-Abzug, IGIC und der Registrierungsfrist bis Dezember 2026.

Leitfaden ansehen

ZEC Kanarische Inseln: Letzte Gelegenheit zur 4% Körperschaftsteuer — Frist 31. Dezember 2026

Alles Wissenswerte über die ZEC (Zona Especial Canaria): Voraussetzungen, förderungsfähige Tätigkeiten, Antragsverfahren und die Frist des 31. Dezember 2026. BMC-Büro in Las Palmas.

Leitfaden ansehen

Erbschaftsteuer in Spanien: Was Erben und Nachlasseigner wissen müssen

Die spanische Erbschaftsteuer (ISD) gilt für Nachlässe und Schenkungen mit spanischen Vermögenswerten oder Residenten. Expertenberatung bei grenzüberschreitender Nachlassplanung von BMC.

Leitfaden ansehen

Ansprechpartner

Ana Garcia Montoya

Partnerin – Steuerabteilung

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung in Málaga und an der Costa del Sol

Als Nicht-Resident mit spanischer Immobilie unterliegen Sie der IRNR: wenn die Immobilie vermietet wird, auf die Netto-Mieteinnahmen; wenn nicht vermietet, auf die Zurechnungseinnahme (in der Regel 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts). Wenn Ihre spanischen Vermögenswerte 700.000 EUR übersteigen, unterliegen Sie möglicherweise auch der Vermögensteuer. Sie werden in Spanien auch auf etwaige Kapitalgewinne aus dem Verkauf der Immobilie besteuert. Wir verwalten all diese Verpflichtungen effizient.
Die Abschaffung des Golden-Visa-Programms im April 2025 betrifft bestehende Inhaber nicht. Wenn Sie ein Golden Visa besitzen, behalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis und dieselben Steuerpflichten wie zuvor: IRNR, wenn Sie nicht gewöhnlich in Spanien ansässig sind, oder IRPF als Ansässiger, wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation gemäß den aktuellen Regeln zu verwalten.
Das Zuzügler-Regime (Beckham-Gesetz) ermöglicht es nach Spanien umziehenden Arbeitnehmern, für sechs Steuerjahre als Nicht-Residenten Steuern zu zahlen: ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf Arbeitseinkünfte bis zu 600.000 EUR und Befreiung auf ausländische Einkünfte. Um sich zu qualifizieren, muss der Umzug mit einem Arbeitsvertrag mit einem spanischen Unternehmen verbunden sein, und der Antragsteller darf in den fünf vorangegangenen Jahren nicht in Spanien ansässig gewesen sein. Wir verwalten den Antrag, die Bearbeitung und die jährliche Compliance.
Ja. Erbschaften, bei denen der Verstorbene oder die Erben Nicht-Residenten sind, haben besondere Komplexität: Spanische ISD-Regeln, die Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012) und manchmal auch das Steuerrecht des Wohnsitzlandes des Erben finden Anwendung. Andalusien bietet auch relevante ISD-Befreiungen, die korrekt beantragt werden müssen. Wir bearbeiten diese Situationen routinemäßig.
Ja. Wir beraten zu IRNR oder IRPF-Kapitalgewinnen, dem 3%igen Einbehalt, den der Käufer als Nicht-Resident anwenden muss, der Gemeindesteuer auf Wertzuwächse (IIVTNU) und dem Abzug von Verbesserungs- und Anschaffungskosten zur Minimierung der Steuerbemessungsgrundlage. Eine gute Planung vor dem Verkauf kann einen wesentlichen Unterschied bei der Nettorendite ausmachen.
Ja. Andalusien hat die regionale Vermögensteuer 2022 abgeschafft, obwohl die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen auf Vermögenswerte über 3 Mio. EUR angewendet werden kann. Wir beraten zur Vermögensstrukturierung, um die Auswirkungen beider Steuern legal zu minimieren.
Ja, wir haben ein [Málaga-Büro](/de/buero/malaga), von dem aus wir Mandanten an der gesamten Costa del Sol betreuen, einschließlich Marbella, Estepona, Fuengirola, Nerja und dem Málaga Tech Park. Wir betreuen auch Nicht-Residenten-Mandanten aus der Ferne von überall auf der Welt.
Kryptowerte werden im IRPF als Kapitalgewinne und -verluste (zu Sparzinssätzen) besteuert, mit der Pflicht zur Meldung über Formular 721, wenn im Ausland gehaltene Vermögenswerte 50.000 EUR übersteigen. Auch Formular 172 (Kryptotransaktionsbericht) ist verpflichtend. Unser [Krypto-Steuer](/de/steuer/krypto-steuer)-Team verwaltet die vollständige Erklärung und hilft, Ihre legale Steuerbelastung zu minimieren.
Erster Schritt

Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse

Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.

Steuerberatung in Málaga

Steuerberatung

Erster Schritt

Starten Sie mit einer kostenlosen Analyse

Unser Spezialistenteam mit fundierter Kenntnis des spanischen und europäischen Marktes begleitet Sie von Anfang an.

25+
años de experiencia
5
oficinas en España
500+
clientes atendidos

Fordern Sie Ihre Analyse an

Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden

Oder rufen Sie uns direkt an: +34 910 917 811

Anrufen Kontakt