Steuerberatung in Málaga: Experten an der Costa del Sol
Steuerexperten in Málaga: Nicht-Residenten-Steuer (IRNR), Beckham-Gesetz für Expats, Immobilienkapitalgewinne, Erbschaftsteuer an der Costa del Sol und Vermögensteuerplanung.
Betrifft das Ihr Unternehmen?
Kennen Sie Ihre genaue spanische Steuerverbindlichkeit beim Verkauf Ihrer Costa-del-Sol-Immobilie?
Sind Ihnen Ihre spanischen Steuerpflichten als Nicht-Resident mit hier gelegenen Vermögenswerten oder Einkünften klar?
Haben Sie das Beckham-Regime nach Ihrem Umzug nach Málaga beantragt?
Haben Sie einen Steuervertreter in Spanien, der Ihre AEAT-Erklärungen verwaltet?
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Unser Málaga-Steuerteam: Spezialisten für Nicht-Residenten, Expats und internationale Investoren
Wohnsitz- und Steuerpositionsanalyse
Wir bestimmen Ihren Steuerwohnsitz, das anwendbare Regime (Ansässiger, Nicht-Ansässiger, Beckham) und die daraus resultierenden Verpflichtungen in Spanien und Ihrem Herkunftsland.
Persönlicher Steuerplan
Wir gestalten die optimale Strategie für Ihre spezifische Situation: Minimierung der IRNR, Verwaltung der Vermögensteuer, Planung von Immobiliengewinnen und Strukturierung grenzüberschreitender Erbschaften.
Compliance und Steuervertretung
Wir reichen alle erforderlichen spanischen Steuererklärungen ein — Formular 210, IP, IRPF, IS — und agieren als Steuervertreter vor der AEAT für Nicht-Residenten-Mandanten.
Proaktive Überwachung und Regulierungshinweise
Wir informieren Mandanten über regulatorische Änderungen, die Nicht-Residenten, andalusische ISD oder das Beckham-Regime betreffen, und passen Strategien entsprechend an.
Die Herausforderung
Málaga und die Costa del Sol beheimaten eine der größten internationalen Gemeinschaften Europas: Luxusinvestoren, Technologiefachleute am Málaga Tech Park und Golden-Visa-Inhaber, die vor der Abschaffung des Programms im April 2025 ankamen. Jedes Profil trägt unterschiedliche spanische Steuerpflichten — IRNR, Vermögensteuer, Immobiliengewinne, grenzüberschreitende Erbschaften — die die meisten lokalen Berater an der Costa del Sol nicht mit der von der AEAT geforderten Tiefe verwalten.
Unsere Lösung
Unser Málaga-Steuerteam berät lokale Dienstleistungs- und Agroalimentarunternehmen, Nicht-Residenten mit Costa-del-Sol-Immobilien, Beckham-Gesetz-Expats und internationale Investoren, die Málaga als Basis gewählt haben. Wir kombinieren Kenntnisse des lokalen Regulierungsumfelds — AEAT-Delegation Málaga, Junta de Andalucía — mit der internationalen Steuerexpertise, die die komplexesten Profile erfordern.
Die Steuerberatung in Málaga ist auf die spanischen Steuerpflichten internationaler Einwohner, Nicht-Residenten und Expats an der Costa del Sol spezialisiert — einem der größten grenzüberschreitenden Immobilien- und Investitionsmärkte Europas. Nicht-Residenten, die Immobilien in der Provinz besitzen, müssen jährliche IRNR-Erklärungen über Zurechnungs- oder Mieteinnahmen einreichen (Formular 210, Königliches Gesetzgebungsdekret 5/2004), während der regionale Vermögensteueranteil Andalusiens 2022 abgeschafft wurde (obwohl die nationale Solidaritätssteuer auf große Vermögen bei mehr als 3 Mio. EUR Nettovermögen gilt). Das Beckham-Gesetz-Zuzügler-Regime (Art. 93 LIRPF) wird immer relevanter, da Málaga als Technologiezentrum wächst, wobei der Málaga Tech Park umziehende Fachleute anzieht, die sich für den Pauschalsteuersatz von 24 % qualifizieren könnten, wenn Formular 149 innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsbeginn eingereicht wird.
Warum die Besteuerung in Málaga und an der Costa del Sol eigene Regeln hat
Die Costa del Sol ist einer der internationalsten Investitions- und Immobilienmärkte Europas. Das schafft ein Steuerökosystem mit besonderer Komplexität: IRNR-Verpflichtungen für nicht ansässige Immobilieneigentümer, Mieteinnahmen, die möglicherweise durch Abkommen befreit sind, Immobilienübertragungssteuern mit obligatorischen Einbehalten, grenzüberschreitende Erbschaften mit Erben in mehreren Ländern und das Beckham-Regime für Fachleute im wachsenden Technologiezentrum Málagas.
Diese Komplexität wird durch Andalusiens jüngste Steuerentwicklung verstärkt: die Abschaffung der regionalen Vermögensteuer 2022 und die ISD-Befreiungen für andalusische Einwohner sind Anreize, die eine sorgfältige Planung erfordern, um korrekt genutzt zu werden, insbesondere wenn Begünstigte Nicht-Residenten sind.
Unser Málaga-Steuerteam: Spezialisten für Nicht-Residenten, Expats und internationale Investoren
Unser Team im Málaga-Büro hat eine internationale Ausrichtung, die den lokalen Markt widerspiegelt. Wir beraten Mandanten aus ganz Europa, Amerika und dem Nahen Osten mit Vermögenswerten, Einkünften oder einer Präsenz an der Costa del Sol auf Spanisch, Englisch, Deutsch und Französisch. Unsere Spezialisierung auf Nicht-Residenten-Steuer und das Beckham-Regime ermöglicht es uns, den vollständigen Steuerzyklus des Expats oder internationalen Investors in Spanien abzudecken.
Für Fachleute und Unternehmer, die nach Málaga umziehen — angezogen vom Innovationsökosystem am Málaga Tech Park — verwalten wir die Zuzügler-Regime-Antragstellung innerhalb der Sechsmonatsfrist, um den Steuervorteil durch eine verspätete Einreichung nicht zu verlieren.
Spanische Steuerpflichten, die jeder Nicht-Resident mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten kennen muss
Wenn Sie eine Immobilie in Málaga, Marbella, Nerja oder einer anderen Costa-del-Sol-Gemeinde besitzen und nicht gewöhnlich in Spanien ansässig sind, haben Sie Steuerpflichten, die nicht verschwinden, weil Sie Nicht-Resident sind:
- IRNR auf Zurechnungseinnahmen: Wenn die Immobilie nicht vermietet wird, müssen Sie jährlich erklären und Steuern auf die Zurechnungseinnahme zahlen (Formular 210).
- IRNR auf Mieteinnahmen: Wenn Sie vermieten, zahlen Sie Steuern auf Netto-Mieteinnahmen zu einem Pauschalsteuersatz (19 % für EU/EWR-Einwohner, 24 % für andere).
- Vermögensteuer: Wenn der Wert Ihrer spanischen Vermögenswerte 700.000 EUR übersteigt, müssen Sie die IP-Erklärung einreichen.
- Kapitalgewinne beim Verkauf: Der Käufer wird 3 % des Verkaufspreises einbehalten, wenn Sie Nicht-Resident sind. Dieser Einbehalt kann mehr oder weniger als Ihre tatsächliche Verbindlichkeit sein — wir verwalten den Erstattungsantrag oder die Ergänzungserklärung.
- ISD bei Erbschaften: Wenn Sie Vermögenswerte in Andalusien erben, unterliegen Sie der andalusischen ISD und haben möglicherweise Anspruch auf regionale Befreiungen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Was unser Málaga-Steuerberatungsservice umfasst
Vom Málaga-Büro aus bieten wir den vollständigen Service für Nicht-Residenten und internationale Investoren: Steuervertretung vor der AEAT, Formular 210, IP (Formular 714) und Formular 720/721-Einreichungen, Transaktionsberatung vor Kauf und Verkauf von Immobilien, ISD bei grenzüberschreitenden Erbschaften, Beckham-Regime-Antrag und -Verwaltung sowie integrierte Steuerplanung für Mandanten mit Vermögenswerten und Interessen in mehreren Ländern.
Für in Málaga ansässige Unternehmen und Selbstständige bieten wir auch den vollständigen Steuer-Compliance-Zyklus, jährliche IS- und MwSt.-Planung sowie Beratung zu verfügbaren Abzügen für den Dienstleistungssektor und die andalusische Agroalimentarindustrie.
Unser Málaga-Team steht für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie Ihren Termin über das Málaga-Büro oder kontaktieren Sie uns direkt, um Ihre spanische Steuerposition zu bewerten.
Spanische Steuerpflichten, die jeder Nicht-Resident mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten kennen muss
Wir haben vor vier Jahren eine Wohnung in Marbella gekauft und hatten nie die jährliche IRNR-Zurechnungseinnahme-Erklärung eingereicht. BMC regularisierte unsere Position, vermied Bußgelder und verwaltet nun unsere gesamte spanische Steuer-Compliance proaktiv.
Erfahrenes Team mit lokaler Expertise und internationaler Reichweite
Was unser Málaga-Steuerberatungsservice umfasst
IRNR und Steuervertretung
Einreichung von Formular 210 und jährlichen IRNR-Erklärungen sowie Tätigkeit als Steuervertreter vor der AEAT für Nicht-Residenten mit Costa-del-Sol-Vermögenswerten.
Beckham-Gesetz für Zuzügler
Antrag, Bearbeitung und jährliche Verwaltung des Sonder-Zuzügler-Regimes für nach Málaga und an die Costa del Sol umziehende Arbeitnehmer.
Immobilienkapitalgewinne und -übertragungen
Steuerberatung vor dem Verkauf für Costa-del-Sol-Immobilientransaktionen zur Minimierung der Steuerbelastung für nicht ansässige Verkäufer.
Grenzüberschreitende Erbschaftsteuer
Verwaltung der andalusischen ISD bei Erbschaften mit nicht ansässigen Erben oder Verstorbenen unter Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung.
Vermögensteuerplanung
IP- und Solidaritätssteuererklärungen für Nicht-Residenten mit spanischen Vermögenswerten über dem Freibetrag, mit Planung zur Minimierung der Steuerbemessungsgrundlage.
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