Beckham-Gesetz in Alicante: 24 % IRPF an der Costa Blanca mit valencianischer Vermögensteuer
Das Beckham-Gesetz in Alicante gilt mit 24 % IRPF-Pauschalsatz, aber ohne Vermögensteuerbefreiung der Comunitat Valenciana (0,25–3,5 %). Steuervergleich und Wegzugsanalyse für deutsche Expatriates an der Costa Blanca.
Steueranalyse Beckham-Gesetz Alicante anfordern- REAF
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Das Problem
Alicante und die Costa Blanca ziehen viele deutsche Rentner, Fernarbeiter und Unternehmer an. Wer das Beckham-Gesetz nutzen möchte, sollte wissen: Die Comunitat Valenciana gewährt keine Vermögensteuerbefreiung — anders als Andalusien oder Madrid. Außerdem ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG vor dem Umzug von Deutschland nach Alicante zu prüfen, insbesondere bei wesentlichen GmbH- oder AG-Beteiligungen.
Unsere Lösung
BMC analysiert die steuerliche Gesamtsituation für deutsche Expatriates, die sich in Alicante oder auf der Costa Blanca niederlassen möchten — Beckham-Gesetz (Art. 93 Ley 35/2006), valencianische Vermögensteuer, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011. Wir begleiten den gesamten Prozess von der Vorabanalyse bis zur jährlichen Erklärung Modell 151.
Wie wir vorgehen
Förderfähigkeitsprüfung und Steuervergleich Alicante vs. andere Regionen
Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen des Beckham-Gesetzes erfüllen (Art. 93 Ley 35/2006, reformiert durch das Start-up-Gesetz 2022) und erstellen einen quantitativen Steuervergleich zwischen Alicante (Comunitat Valenciana, IP nicht befreit 0,25–3,5 %), Andalusien (IP 100 % befreit) und Madrid (IP 100 % befreit) für Ihr spezifisches Einkommens- und Vermögensprofil.
Koordination der deutschen Wegzugsbesteuerung
Wir koordinieren mit deutschen Steuerberatern: Analyse der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei wesentlichen Beteiligungen, Antrag auf Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG n.F. (7 zinsfreie Jahresraten, seit ATADUmsG 2022), Anwendung des DBA Deutschland-Spanien (Art. 15, 22, 4) und Bestimmung des optimalen Umzugszeitplans zur Minimierung der Steuerfolgen in beiden Staaten.
Antragstellung bei der AEAT (Modell 149)
Wir bereiten den Antrag auf das Sonderregime innerhalb von sechs Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung oder Registrierung bei der AEAT vor und reichen ihn ein. Wir verwalten die gesamte Kommunikation mit der AEAT bis zum positiven Bescheid.
Jährliche Verwaltung (Modell 151) und Vermögensteuerplanung
Wir reichen Ihre Jahreserklärung Modell 151 ein und beraten zu Strukturierungsoptionen Ihres in Spanien belegenen Vermögens, um die valencianische Vermögensteuerbelastung zu optimieren — insbesondere wenn Ihr Nettovermögen in Spanien über 700.000 Euro liegt.
Ich habe mich für Alicante entschieden, weil der Immobilienmarkt viel günstiger ist als in Marbella. BMC hat mir erklärt, dass das für mein Profil mit dem begrenzten Spanien-Vermögen bedeutet, dass ich praktisch keine Vermögensteuer zahle — die valencianische Skala greift erst über 700.000 Euro. Perfekte Entscheidung für meine Situation.
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Beckham-Gesetz in Alicante: das Sondersteuerregime an der Costa Blanca
Alicante, Benidorm, Torrevieja, Jávea — die Costa Blanca ist seit Jahrzehnten eine der bevorzugten Destinationen europäischer Expatriates in Spanien. Für deutsche Fachkräfte, die das Beckham-Gesetz nutzen möchten, bietet Alicante einen attraktiven Kompromiss aus Lebensqualität, zugänglichem Immobilienmarkt und dem 24-%-Pauschalsteuersatz des Sonderregimes für Expatriates.
BMC berät deutsche Fachkräfte und Fernarbeiter, die sich in Alicante und der Provinz Alicante niederlassen möchten, zu den steuerlichen Rahmenbedingungen des Beckham-Gesetzes in der Comunitat Valenciana — einschließlich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und des DBA Deutschland-Spanien.
Beckham-Gesetz in Alicante: der 24-%-Pauschalsteuersatz
Art. 93 der Ley 35/2006 (IRPF) ermöglicht es Berechtigten in Alicante, ihre Einkünfte aus spanischen Quellen zu einem Pauschalsatz von 24 % bis zu 600.000 Euro zu besteuern — statt des progressiven IRPF-Tarifs der Comunitat Valenciana, der bis zu 47 % reicht. Ausländische Einkommensquellen (Dividenden aus deutschen Gesellschaften, Mieterträge aus deutschen Immobilien) fließen nicht in die spanische Steuerbemessungsgrundlage ein.
Für einen Fernarbeiter mit 150.000 Euro Jahreseinkommen aus Deutschland beträgt die Steuerersparnis gegenüber dem allgemeinen IRPF in der Comunitat Valenciana ca. 18.000–22.000 Euro pro Jahr — kumuliert über fünf Jahre mehr als 90.000 Euro.
Die valencianische Vermögensteuer: Punkt, der beachtet werden muss
Die Comunitat Valenciana gewährt keine Befreiung auf die Vermögensteuer (IP). Die valencianische Skala reicht von 0,25 % bis 3,5 % auf das in Spanien belegene Nettovermögen über dem Grundfreibetrag (700.000 Euro).
Für die meisten deutschen Expatriates, die eine Erstwohnung in Alicante für 300.000–600.000 Euro erwerben, ist die Vermögensteuer kein relevanter Faktor: Der Wert der Hauptresidenz (300.000 Euro Freibetrag) plus Grundfreibetrag (700.000 Euro) geben eine effektive Freigrenze von 1 Million Euro für die Hauptresidenz. Wer jedoch eine Villa für 1,5 Mio. Euro plus weitere Anlagen in Spanien hält, wird mit der valencianischen IP konfrontiert — und hätte in Andalusien null Euro gezahlt.
§ 6 AStG: Wegzugsbesteuerung vor dem Umzug nach Alicante
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist der steuerrechtliche Aspekt, der von deutschen Staatsangehörigen beim Umzug nach Alicante am häufigsten unterschätzt wird. Wer in den letzten zehn Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (mehr als 1 % in den letzten fünf Jahren) hält, muss beim Wegzug ins Ausland die stillen Reserven dieser Beteiligungen versteuern.
Ratenzahlung für EU-Umzüge: Seit der Reform durch das ATADUmsG (1. Januar 2022) ist eine zeitlich unbegrenzte zinslose Stundung nicht mehr möglich. Stattdessen besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Steuer in sieben gleichen, zinsfreien Jahresraten zu zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Jährliche Meldepflichten bestehen weiter (§ 6 Abs. 7 AStG n.F.). BMC koordiniert mit deutschen Steuerberatern, um den Wegzug vor der Beckham-Antragstellung optimal zu gestalten.
Alicante vs. Andalusien: objektiver Steuervergleich
Für einen deutschen Fernarbeiter mit 160.000 Euro Jahreseinkommen und einer Erstresidenz in Alicante für 450.000 Euro ist der steuerliche Unterschied zu Marbella de facto null: Der Beckham-Satz ist in beiden Regionen 24 %, und das Spanien-Vermögen (450.000 Euro) liegt unter dem effektiven IP-Schwellenwert.
Für einen Unternehmer, der eine Villa für 2 Mio. Euro kauft und 500.000 Euro in spanische Anlagen investiert, bedeutet das In-Spanien-Nettovermögen von ca. 2,5 Mio. Euro in Andalusien null IP, in Valencia hingegen ca. 30.000–60.000 Euro IP pro Jahr.
BMC erstellt für jedes Profil eine genaue, quantitative Vergleichsrechnung vor der Empfehlung einer Region.
Was als Nächstes kommt
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Arbeitsvertrag für entsandte Arbeitnehmer
Prüfen und optimieren Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Einreise: Entsendungsklauseln, geldwerte Vorteile und Beckham-Schutz.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Verwalten Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien koordiniert mit dem Sondersteuerregime.
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RSUs und Aktienoptionen: Besteuerung
Versteuern Sie Aktienoptionen und Kapitalbeteiligungspläne korrekt als Entsandter unter dem Beckham-Gesetz.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Leistungen
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