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Technologie tax-fiscal

Beckham-Gesetz für einen US-Technologiemanager mit Umzug nach Barcelona

Wir haben das Vergütungspaket für einen US-Technologiemanager strukturiert, der für die Leitung eines Series-B-Startups nach Barcelona umzog, und dabei die Vorteile des spanischen Sonderregimes für Zugewanderte maximiert.

Die Herausforderung

Ein US-Technologiemanager, der für die Leitung eines mit 30 Millionen Euro finanzierten Startups nach Barcelona umzog, benötigte eine Vergütungsstruktur, die die Vorteile des Beckham-Gesetzes maximiert, ohne Konflikte mit US-amerikanischen Steuerpflichten zu erzeugen.

Unser Ansatz

Die Herausforderung

Ein Technologiemanager mit zwanzig Jahren Erfahrung im Silicon-Valley-Ökosystem nahm ein Angebot an, die europäischen Aktivitäten eines spanischen Start-ups für künstliche Intelligenz zu leiten, das eine Series-B-Finanzierungsrunde von 30 Millionen Euro abgeschlossen hatte. Der Umzug nach Barcelona war unmittelbar bevorstehend — der unterzeichnete Vertrag sah einen Arbeitsbeginn in sechs Wochen vor — aber die Steuer- und Vergütungsstruktur war noch nicht definiert.

Das Profil des Managers war steuerlich komplex: US-Staatsbürger mit Pflicht zur Einreichung in den Vereinigten Staaten unabhängig vom Wohnsitz, Inhaber von Aktienoptionen aus früheren Unternehmen in verschiedenen Reifestadien und mit der Erwartung, ein Eigenkapitalpaket vom neuen Unternehmen zu erhalten. Das Risiko einer unkontrollierten Doppelbesteuerung war erheblich, und das Zeitfenster für die Einreichung der Wahloption für das spanische Sonder-Impatriate-Steuerregime (Artikel 149 LIRNPF) ist zeitlich begrenzt.

Unser Ansatz

Der erste Schritt war eine Zulässigkeitsanalyse. Wir bestätigten, dass der Manager alle Voraussetzungen erfüllte: keine Steuerresidenz in Spanien in den vorangegangenen zehn Jahren, der Umzug erfolgte auf Grundlage eines Arbeitsvertrags mit einer spanischen Entität, und die Rolle implizierte keine nennenswerte frühere Präsenz auf spanischem Territorium.

Anschließend entwickelten wir die optimierte Vergütungsstruktur. Das Paket wurde in drei Komponenten strukturiert: ein Grundgehalt, das nach dem Beckham-Regime besteuert wird (Pauschalsteuersatz von 24 % bis 600.000 Euro), ein leistungsgebundener Bonus, strukturiert um einen Teil davon auf künftige Steuerjahre zu verschieben, und ein Aktienoptionsplan, der die günstigere steuerliche Behandlung nutzt, die das Sonderregime für bestimmte Kapitaleinkünfte bietet.

Wir koordinierten mit dem US-Steuerberater des Mandanten, um die Behandlung nach dem Spanien-USA-Doppelbesteuerungsabkommen abzubilden und dabei zu identifizieren, welche Einkommensströme ausschließlich in Spanien steuerpflichtig wären und welche ausländische Steuergutschriften in der amerikanischen Steuererklärung erfordern würden. Wir reichten die Wahloption nach Artikel 149 innerhalb des sechsmonatigen Zeitfensters ab Tätigkeitsbeginn ein.

Ergebnisse

Die Genehmigung des Sonderregimes wurde von der spanischen Steuerbehörde ohne Rückfragen genehmigt. Der effektive Gesamtsteuersatz des Managers sank von den 47 %, die er nach dem allgemeinen Regime gezahlt hätte, auf den 24 %-Pauschalsteuersatz nach dem Impatriate-Regime — eine jährliche Steuerersparnis von 180.000 Euro auf das gesamte Vergütungspaket.

Die steuerliche Behandlung der Aktienoptionen wurde in einem Positionsmemorandum dokumentiert, das mit dem US-Berater abgestimmt wurde und die Unsicherheit über die bilaterale Behandlung beseitigt. Der Manager konnte seine neue Stelle mit vollständiger Gewissheit über seine Steuerpflichten in beiden Ländern antreten, ohne Verzerrungen oder Überraschungen im ersten vollständigen Steuerjahr in Spanien.

Ergebnisse

Effektiver Steuersatz von 47 % auf 24 % gesenkt, jährliche Einsparung von 180.000 Euro. Wahloption nach Artikel 149 ohne Beanstandungen genehmigt.

47%
Vorheriger effektiver Satz
24%
Erreichter effektiver Satz
€180.000
Jährliche Steuerersparnis
6 Wochen
Bearbeitungsdauer

Mandantenreferenz

BMC hat mir nicht nur einen erheblichen Betrag gespart, sondern mir die Gewissheit gegeben, dass alles sowohl in Spanien als auch in den USA korrekt ist. Die Koordination mit meinem amerikanischen Berater war tadellos.

Chief Operating Officer, Technologie-Startup (Barcelona)

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