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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Erträge aus Immobilienkapital: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 20 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Erträge aus Immobilienkapital umfassen die Begründung oder Übertragung von Nutzungs- oder Genussrechten. Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die darauf abzielen, die Lebensdauer und die Gebrauchsfähigkeit zu erhalten, sind nicht Bestandteil der Anschaffungskosten. Erweiterungs- oder Verbesserungsarbeiten, welche die Kapazität, Bewohnbarkeit oder Lebensdauer erhöhen, müssen in diesen Wert einbezogen werden und bedürfen der Begründung durch Rechnungen.

Die Position der DGT bleibt stabil bei der Klassifizierung der Erträge und bei der Unterscheidung der Aufwendungen. Seit 2021 sind keine wesentlichen Änderungen bei der Behandlung von Reparaturarbeiten gegenüber Verbesserungsarbeiten zu beobachten. Die Lehrmeinung über die Art der Erträge aus Nutzungsrechten ist konstant geblieben.

Analyse auf Grundlage von 20 der 20 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

20
V1847-25 14. Okt. 2025

Selbstständige können die objektive Schätzung beibehalten, auch wenn sie an einer Gütergemeinschaft zur Vermietung beteiligt sind

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
estimación objetivaestimación directacomunidad de bienesrendimiento de actividad económicarendimiento del capital inmobiliario RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 35RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 39.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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