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V0920-18 9. April 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento del capital inmobiliario

Die Vermietung des Hauptwohnsitzes stellt keinen abzugsfähigen Aufwand aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar

Der Steuerpflichtige fragt an, ob er bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung lediglich die Differenz zwischen den vereinnahmten Mieteinnahmen und den gezahlten Mietkosten für die eigene Wohnung als Ertrag angeben darf. Die DGT stellt klar, dass die Mietkosten für die eigene Wohnung kein abzugsfähiger Aufwand zur Ermittlung des Nettoertrags aus anderen Immobilien sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es möglich ist, in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung lediglich die Differenz zwischen den erhaltenen Mieterträgen und den für den selbst bewohnten Wohnsitz gezahlten Mietkosten anzugeben.

Die Entscheidung der DGT

Las rentas de arrendamiento de inmuebles propios son rendimientos íntegros del capital inmobiliario. El alquiler de la vivienda donde reside el contribuyente no constituye un gasto deducible para determinar el rendimiento neto de dichos capitales inmobiliarios. La deducción por alquiler de vivienda habitual tiene su propia regulación y, según la normativa vigente, requiere cumplir requisitos específicos o estar bajo un régimen transitorio.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

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