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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Materieller Anlagevermögen: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 50 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Investitionen in Immobilien sind für die Gewinnreinvestitionsminderung geeignet, sofern sie fünf Jahre lang in Betrieb gehalten werden, ohne sie an Dritte zu veräußern. Im Falle von gemeinsam erworbenen Vermögenswerten beschränkt sich der Abzug auf den Anteil des Steuerpflichtigen am Eigentum. Bei der Berechnung der Investition muss der Bodenwert stets ausgeschlossen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich des Ausschlusses des Bodenwertes für die Anwendung von Reinvestitionsminderungen konstant. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass die Überlassung zur Nutzung an Dritte, wie etwa Wohnraum für Arbeitnehmer, die Voraussetzung der Betriebsstetigkeit verletzt. Es ist kein Kriteriumswechsel zu beobachten, sondern eine Anwendung der Anforderungen an die betriebliche Zuordnung und das Eigentum.

Wendepunkte

  1. V2046-24

    Legt fest, dass die Überlassung von Immobilien an Arbeitnehmer zur Wohnnutzung eine Überlassung an Dritte darstellt, die die Voraussetzung der fünfjährigen Betriebsstetigkeit verletzt.

Analyse auf Grundlage von 47 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5246-26 23. Juli 2026

Leasing von Booten gilt als Dienstleistung und nicht als Warenlieferung

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
arrendamiento operativoamortización linealinmovilizado materialbuques de recreoembarcaciones de recreo LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 10.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 11.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1294-25 11. Juli 2025

Freie Abschreibung setzt Neuheit und erstmalige Inbetriebnahme voraus

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
libertad de amortizaciónelementos nuevosinmovilizado materialestimación directarendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 102
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2003-24 18. Sept. 2024

Dividendenausschüttung reduziert die Investitionsrücklage auf den Balearen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
reserva para inversiones en las illes balearsbase imponibleinversión anticipadainmovilizado materialtributación mínima Ley 31/2022 (LPGE 2023)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 30 bis
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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