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V1411-26 5. Juni 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa simplificada

Das Ultraschallgerät muss in der Gruppe 3 (Maschinen) mit einem maximalen Koeffizienten von 12 Prozent abgeschrieben werden

Ein Arzt, der die Methode der vereinfachten direkten Schätzung anwendet, fragt an, welche Gruppe der Abschreibungstabelle für ein Ultraschallgerät anzuwenden ist. Die DGT stellt fest, dass es der Gruppe Maschinen zuzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Gruppe der Abschreibungstabelle der vereinfachten direkten Schätzung, die für die Abschreibung des Erwerbs eines Ultraschallgeräts anzuwenden ist.

Die Entscheidung der DGT

Abschreibungen im Rahmen der vereinfachten direkten Schätzung werden linear gemäß der durch ministerielle Anordnung genehmigten vereinfachten Abschreibungstabelle vorgenommen. Das Ultraschallgerät muss in die Gruppe 3, Maschinen, mit einem maximalen Abschreibungssatz von 12 Prozent und einer maximalen Laufzeit von 18 Jahren aufgenommen werden.

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