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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Elektronische Rechnung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 28 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die elektronische Rechnung ist gültig, wenn sie die Authentizität des Ursprungs, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet. Das per E-Mail empfangene PDF-Format wird akzeptiert, sofern die Zustimmung des Empfängers vorliegt. Die elektronische Signatur ist ein Mittel zur Sicherstellung dieser Garantien, stellt jedoch keine zwingende Voraussetzung dar, wenn andere Managementkontrollen oder rechtlich zulässige Beweismittel verwendet werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Anforderungen an Authentizität, Integrität und Lesbarkeit konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die Flexibilisierung der Garantiemittel, wobei es ermöglicht wird, dass betriebliche Managementkontrollen die elektronische Signatur ersetzen. In jüngster Zeit wurde die Notwendigkeit der Zustimmung des Empfängers für den Erhalt im elektronischen Format präzisiert.

Wendepunkte

  1. V3213-15

    Legt fest, dass Authentizität und Integrität durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel gewährleistet werden können, einschließlich der üblichen Managementkontrollen.

  2. V1884-22

    Führt die Notwendigkeit ein, dass die Ausstellung einer elektronischen Rechnung an die Zustimmung des Empfängers gebunden ist, welche ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen kann.

Analyse auf Grundlage von 28 der 28 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V5177-26 15. Juli 2026

Unternehmer können zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen wählen

SG de Impuestos sobre el Consumo
factura electrónicafactura simplificadasistema informático de facturaciónobligación de facturaciónintegridad de la factura LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0686-26 26. März 2026

Unternehmer können zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen wählen

SG de Impuestos sobre el Consumo
factura simplificadafactura electrónicasistema informático de facturaciónseries de facturascanje de facturas LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 5.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3220-19 22. Nov. 2019

Elektronische Rechnungen können vereinfachte Rechnungen ersetzen

SG de Impuestos sobre el Consumo
factura simplificadafactura electrónicacanje de facturasautenticidad del origenintegridad del contenido LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 164.1.3RD 1619/2012
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2628-17 13. Okt. 2017

Buchungsdatum der Rechnung für das SII: Datum der Erfassung im Buchhaltungssystem

SG de Impuestos sobre el Consumo
suministro inmediato de informaciónregistro contable de la facturasistema contableregistro contable de facturas del sector públicolibros registro RIVA — RD 1624/1992, Reglamento del IVA art. 62.6RIVA — RD 1624/1992, Reglamento del IVA art. 69 bis.1.b
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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