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V2639-24 26. Dezember 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · destinatario de la operación

Rechnungsadresse: Die Universität muss als Rechnungsempfängerin eingetragen sein, wenn sie zur Zahlung der Dienstleistungen verpflichtet ist

Eine Dozentin erkundigt sich, wer als Rechnungsempfänger bei Reisekostenabrechnungen anzugeben ist, die von der Universität erstattet werden. Die DGT stellt klar, dass der Empfänger der rechtlich zur Zahlung Verpflichtete ist, unabhängig davon, wer die tatsächliche Zahlung leistet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wer muss als Empfänger der Rechnungen erscheinen, die die von der Antragstellerin getätigten Ausgaben betreffen und die von der Universität erstattet werden.

Die Entscheidung der DGT

Der Empfänger der Transaktion ist die natürliche oder juristische Person, die gegenüber dem Steuerpflichtigen zur Zahlung der Gegenleistung verpflichtet ist, ungeachtet dessen, wer die tatsächliche Zahlung leistet. Wenn die Universität zur Zahlung verpflichtet ist und die Lehrkraft den Dienst nur aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses in Anspruch nimmt, ist die Universität der Empfänger. In diesem Fall muss das Reisebüro eine Korrekturrechnung mit den Daten der Universität ausstellen.

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