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V1882-24 8. August 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IVA · adquisición intracomunitaria

Innergemeinschaftliche Erwerbe von belgischem Lieferanten nach Richtlinie 2006/112/EU dokumentiert; PDF-Rechnung per E-Mail ist bei Zustimmung gültig

Ein spanisches Unternehmen erwirbt Waren von einem multinationalen Konzern mit Sitz in Belgien und Niederlassungen in Frankreich. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass diese Erwerbe innergemeinschaftliche Warenlieferungen darstellen, die in Spanien der Umsatzsteuer unterliegen, wobei der Käufer als Steuerschuldner fungiert. Der nicht in Spanien ansässige Lieferant ist nicht verpflichtet, die spanische Rechnungsstellungsvorschrift einzuhalten; seine Rechnung muss der Richtlinie 2006/112/EU entsprechen. Eine als PDF ausgestellte und per E-Mail versandte Rechnung gilt als elektronische Rechnung, sofern der Empfänger seine Zustimmung erteilt hat, wobei eine fortgeschrittene elektronische Signatur nicht zwingend erforderlich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage In Bezug auf den ersten Teil soll geklärt werden, ob diese Rechnung alle formalen Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erfüllt, um den Abzug der Umsatzsteuer nach dem üblichen Verfahren für innergemeinschaftliche Umsätze anwenden zu können.

Die Entscheidung der DGT

Bei innergemeinschaftlichen Erwerben darf der in Spanien nicht ansässige Lieferant seine Rechnung nicht an spanische Vorschriften anpassen, sondern an das harmonisierte EU-Recht. Bei inländischen Rechnungen ist das per E-Mail erhaltene PDF-Format eine gültige elektronische Rechnung, sofern der Empfänger seine Zustimmung gegeben hat. Die elektronische Signatur ist lediglich ein Mittel zur Gewährleistung der Authentizität, stellt jedoch keine zwingende Voraussetzung dar, wenn die Integrität durch andere Mittel gewährleistet wird. Bei der Körperschaftsteuer ist ein Aufwand abzugsfähig, wenn er die Anforderungen an Realität, Korrelation, Zurechnung und dokumentarische Rechtfertigung erfüllt.

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