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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zuordnung von Vermögenswerten: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 48 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Für die Abziehbarkeit von Kosten für Personenkraftwagen ist die Zuordnung zulässig, wenn die private Nutzung nebensächlich und offensichtlich unerheblich ist. Im Sonderregime für die Einbringung von Vermögenswerten müssen Immobilien mindestens drei Jahre lang einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein. Die Tätigkeit der Vermietung von Immobilien gilt nur dann als wirtschaftlich, wenn mindestens ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt ist. Wenn die Tätigkeit nicht mehr als wirtschaftlich gilt, wird die Berechnung der Zuordnungsfrist unterbrochen.

Die Position der DGT hat sich von der Forderung nach einer ausschließlichen Nutzung von Fahrzeugen hin zu einer Akzeptanz einer nebensächlichen und unerheblichen privaten Nutzung entwickelt. In Bezug auf die Zuordnung von Immobilien hat sich die Anforderung gefestigt, Vollzeitpersonal einzustellen, um die Tätigkeit als wirtschaftlich einzustufen. Zudem wurde präzisiert, dass der Verlust dieses Status als wirtschaftliche Tätigkeit die für Sonderregime erforderliche Zuordnungsfrist unterbricht.

Wendepunkte

  1. V2163-22

    Ermöglicht die Zuordnung von Personenkraftwagen, wenn die private Nutzung nebensächlich und offensichtlich unerheblich ist, wodurch die Anforderung der absoluten Exklusivität gelockert wird.

  2. V1055-26

    Legt fest, dass die dreijährige Zuordnungsfrist unterbrochen wird und neu berechnet werden muss, wenn die Tätigkeit nicht mehr als wirtschaftlich gilt.

Analyse auf Grundlage von 41 der 48 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 21. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0435-24 14. März 2024

Voraussetzungen für die Anwendung der steuerlichen Neutralität bei der Einbringung eines Zweigs einer Immobilienvermietungstätigkeit

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación de rama de actividadneutralidad fiscalunidad económica autónomaactividad económicaarrendamiento de inmuebles LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 77.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2624-23 28. Sept. 2023

Einbringung von Mietimmobilien kann unter das Regime der steuerlichen Neutralität fallen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación de rama de actividadunidad económica autónomaneutralidad fiscalafectación de elementos patrimonialesreestructuración empresarial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 48LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1447-23 26. Mai 2023

Kein Abzug von PKW-Kosten bei gleichzeitiger privater Nutzung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
afectación de elementos patrimonialesgastos deduciblesvehículo turismoactividad económicauso particular LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 29RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 22
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1299-22 8. Juni 2022

Einbringung von Immobilien in eine Gesellschaft setzt wirtschaftliche Tätigkeit voraus

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariaactividad económicaarrendamiento de inmueblesafectación de elementos patrimonialesrégimen especial LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0321-22 18. Feb. 2022

Reisekosten zu Justizvollzugsanstalten als Betriebsausgaben abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimiento netoestimación directaafectación de elementos patrimonialescorrelación con los ingresosgastos deducibles LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 28LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 30
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2826-20 21. Sept. 2020

Sonderregelung für Sacheinlagen nicht anwendbar, wenn Immobilien nicht drei Jahre lang betrieblich genutzt wurden

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
aportación no dinerariarégimen especial de aportacionesactividad económicaarrendamiento de inmueblesafectación de elementos patrimoniales LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 87.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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