Fachgebiete
Spezialisierungen
- Investorenvisum
- Konzerninterne Transfers (ICT)
- NIE-Verfahren
Ausbildung
- Master in Internationalem Recht, Universidad Carlos III de Madrid
- Rechtswissenschaften, UPV/EHU
Sprachen
Biografie
Javier Moreno Aguirre leitet die Einwanderungs- und Auslandsinvestitionspraxis von BMC mit acht Jahren Erfahrung in internationaler Mobilität, Arbeitsgenehmigungen und Strukturen zur Einbringung ausländischen Kapitals nach Spanien. Er kam 2021 von einer Madrider Kanzlei, die auf internationale Mobilität spezialisiert ist, wo er einen Mandantenstamm aufbaute, der von multinationalen Unternehmen mit Bedarf an konzerninternen Transfers bis hin zu vermögenden Privatpersonen reichte, die eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investition anstrebten.
Bei BMC berät er Unternehmen und Privatpersonen zu Arbeitsgenehmigungen, Investorenvisa-Alternativen nach der Abschaffung des Goldenen Visa-Programms im Jahr 2025 und Transfers im Rahmen der EU-ICT-Richtlinie. Nachdem er über zweihundert Einwanderungsfälle für mehr als dreißig Nationalitäten bearbeitet hat, kennt er die verfahrenstechnischen Nuancen jedes Genehmigungstyps, die realistischen Bearbeitungsfristen und die Kriterien der verschiedenen Großbetriebseinheiten der Sozialversicherung genau. Diese praktische Tiefe ist das, was einen Spezialisten von jemandem unterscheidet, der die Regeln lediglich kennt.
Seine Französischkenntnisse ermöglichen es ihm, direkt mit Mandanten und Institutionen in französischsprachigen afrikanischen Jurisdiktionen zu koordinieren – einem zunehmend häufigen Herkunftsland unter den Investoren und Fachkräften, die nach Spanien einreisen. Er arbeitet in enger Koordination mit dem Steuerteam von BMC bei Fällen, die das Sonderregime für Impatriates (Beckham Law) betreffen, bei denen eine korrekte Planung von Beginn des Einwanderungsprozesses an sehr erhebliche steuerliche Unterschiede für den Mandanten erzeugen kann.
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Geleitete Leistungen
Praxisbereiche, in denen Javier als leitende Beraterin / leitender Berater oder aktiver Mitarbeiter tätig ist
Vollständige Verwaltung von Arbeitserlaubnissen, Visa und internationaler Talentmobilität für Unternehmen in Spanien — ICT-Transfers, EU Blue Cards, Aufenthaltsgenehmigungen für Hochqualifizierte, Digital-Nomad-Visum und Beckham-Gesetz-Koordinierung.
Zum Leistung Daueraufenthaltserlaubnis Spanien (Residencia de Larga Duración)Daueraufenthaltserlaubnis in Spanien (national und EU-Variante) nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenen Aufenthalt: Voraussetzungen, Abwesenheitsgrenzen, quasi-nationale Rechte und vollständige Antragsverwaltung unter RD 1155/2024 und Richtlinie 2003/109/EG.
Zum Leistung Digitalnomadenvisum SpanienBeantragung und Verlängerung des Digitalnomadenvisums in Spanien: Voraussetzungen Ley 28/2022, Einkommensnachweis, Fernarbeitsverhältnis, Beckham-Regime und Familienzusammenführung.
Zum Leistung Unternehmervisum SpanienBeantragung des Unternehmervisums und der Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer in Spanien: Ley 14/2013 Art. 69, ENISA-Bewertung, Nachweis wirtschaftlichen Interesses und 3-jährige Ersterlaubnis.
Zum Leistung EU-Blaue Karte in Spanien (EU Blue Card)EU-Blaue Karte in Spanien: Richtlinie (EU) 2021/1883 transponiert durch Gesetz 11/2023, Gehaltsschwellenwert 2026 €39.269,92/Jahr (Orden PJC/44/2026), UGE-CE-Bearbeitung in 20 Arbeitstagen, innereuropäische Mobilität nach 12 Monaten, Beckham-Regime kompatibel.
Zum Leistung Familienzusammenführung in SpanienFamilienzusammenführung in Spanien: LO 4/2000 und RD 1155/2024, anspruchsberechtigte Familienangehörige, Wohnraumeignungsbericht, Einkommensschwelle (150 % IPREM für 2-Personen-Einheit + 50 % pro weiterem Mitglied). Für LATAM-Familien ist die Zusammenführung die Grundlage des 2-Jahres-Wegs zur spanischen Staatsangehörigkeit.
Zum Leistung Aufenthaltserlaubnis für Hochqualifizierte Fachkräfte in SpanienAufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte in Spanien: Gesetz 14/2013 Art. 71, UGE-CE, gesetzliche Bearbeitungsfrist 20 Arbeitstage, kein Arbeitsmarkttest, kompatibel mit Beckham-Regime.
Zum Leistung Innerbetriebliche Versetzung (ICT-Genehmigung)Entsendung von Führungskräften, Spezialisten und Auszubildenden aus konzernfremden Drittstaaten nach Spanien über das ICT-Verfahren (Intra-Corporate Transfer). Wir begleiten den gesamten Prozess — von der Antragsstellung bei der UGE-CE bis zur Koordination mit dem Ley-Beckham-Regime.
Zum Leistung Aufenthalt in Spanien für Investoren nach der Abschaffung des Golden VisaDas spanische Golden Visa wurde am 3. April 2025 durch das Organgesetz 1/2025 (LO 1/2025) vollständig abgeschafft. Alle Modalitäten sind aufgehoben. Wir beraten zu den verfügbaren Alternativen: Digitalnomadenvisum, Unternehmervisum und nicht-lukrative Aufenthaltserlaubnis.
Zum Leistung Nicht-Erwerbsvisum Spanien (Residencia No Lucrativa)Nicht-Erwerbsaufenthaltserlaubnis in Spanien: Einkommensvoraussetzungen (400 % des IPREM, 2.400 €/Monat in 2026), Krankenversicherung, steuerliche Planung und vollständige Antragsverwaltung für Rentner und HNWI mit passivem Einkommen.
Zum Leistung Aufenthaltserlaubnis durch Verwurzelung (Arraigo)Beantragung der Aufenthaltserlaubnis durch soziale Verwurzelung (arraigo social), soziallaborale Verwurzelung (arraigo sociolaboral), familiäre Verwurzelung (arraigo familiar), sozialformative Verwurzelung (arraigo socioformativo) und zweite Chance (arraigo de segunda oportunidad) gemäß Königlichem Erlass 1155/2024 (in Kraft seit dem 20. Mai 2025). Vollständige Abwicklung und erste Verlängerung.
Zum Leistung Spanische Staatsangehörigkeit durch EinbürgerungSpanische Staatsangehörigkeit durch Niederlassungseinbürgerung: Zivilgesetzbuch Art. 22 — allgemeine 10-Jahres-Anforderung, verkürzte 2-Jahres-Frist für Herkunftsstaatsangehörige ibero-amerikanischer Länder und anderer privilegierter Staaten, 1 Jahr für Sonderfälle. DELE A2 + CCSE, doppelte Staatsangehörigkeit behalten. Der schnellste Weg zur EU-Staatsbürgerschaft für LATAM-Familien.
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