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Unser Team

Javier Moreno Aguirre

Senior Associate – Rechtsabteilung

Fachgebiete

Einwanderungsrecht Auslandsinvestitionen Arbeitsgenehmigungen

Spezialisierungen

  • Investorenvisum
  • Konzerninterne Transfers (ICT)
  • NIE-Verfahren

Ausbildung

  • Master in Internationalem Recht, Universidad Carlos III de Madrid
  • Rechtswissenschaften, UPV/EHU

Sprachen

Spanisch Englisch Französisch

Biografie

Javier Moreno Aguirre leitet die Einwanderungs- und Auslandsinvestitionspraxis von BMC mit acht Jahren Erfahrung in internationaler Mobilität, Arbeitsgenehmigungen und Strukturen zur Einbringung ausländischen Kapitals nach Spanien. Er kam 2021 von einer Madrider Kanzlei, die auf internationale Mobilität spezialisiert ist, wo er einen Mandantenstamm aufbaute, der von multinationalen Unternehmen mit Bedarf an konzerninternen Transfers bis hin zu vermögenden Privatpersonen reichte, die eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investition anstrebten.

Bei BMC berät er Unternehmen und Privatpersonen zu Arbeitsgenehmigungen, Investorenvisa-Alternativen nach der Abschaffung des Goldenen Visa-Programms im Jahr 2025 und Transfers im Rahmen der EU-ICT-Richtlinie. Nachdem er über zweihundert Einwanderungsfälle für mehr als dreißig Nationalitäten bearbeitet hat, kennt er die verfahrenstechnischen Nuancen jedes Genehmigungstyps, die realistischen Bearbeitungsfristen und die Kriterien der verschiedenen Großbetriebseinheiten der Sozialversicherung genau. Diese praktische Tiefe ist das, was einen Spezialisten von jemandem unterscheidet, der die Regeln lediglich kennt.

Seine Französischkenntnisse ermöglichen es ihm, direkt mit Mandanten und Institutionen in französischsprachigen afrikanischen Jurisdiktionen zu koordinieren – einem zunehmend häufigen Herkunftsland unter den Investoren und Fachkräften, die nach Spanien einreisen. Er arbeitet in enger Koordination mit dem Steuerteam von BMC bei Fällen, die das Sonderregime für Impatriates (Beckham Law) betreffen, bei denen eine korrekte Planung von Beginn des Einwanderungsprozesses an sehr erhebliche steuerliche Unterschiede für den Mandanten erzeugen kann.

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