Zum Inhalt springen
Recht Artikel

Golden-Visa-Alternativen in Spanien nach der Abschaffung im April 2025

Thema: golden visa alternativen spanien 2025

Die spanische Golden Visa wurde im April 2025 abgeschafft. Diese Alternativen existieren für Investoren und Rentiers, die in Spanien ansässig werden wollen: Nicht-lukratives Visum, Digital-Nomad-Visum, Gründervisum und verbleibende Finanzinvestitionen.

4 Min. Lesezeit

Am 3. April 2025 endete eine Ära: Die spanische Golden Visa — das Aufenthaltsprogramm für Immobilieninvestoren, das seit 2013 Tausenden von HNW-Familien aus aller Welt Spaniens Sonnenseite erschlossen hatte — trat außer Kraft. Ley 11/2024 vom 8. November 2024 strich die Immobilienkategorie aus Ley 14/2013. Für wohlhabende Ausländer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Spanien ansässig werden wollen, gibt es aber weiterhin funktionale Wege.

Was genau abgeschafft wurde — und was nicht

Abgeschafft: Immobilien-Investment-Route

Die Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige, die mindestens 500.000 Euro in spanische Immobilien investiert haben, existiert seit dem 3. April 2025 nicht mehr für Neuanträge.

Was weiter gilt:

  • Bereits erteilte Golden Visas behalten ihre volle Gültigkeit bis zum Ende der maximalen Gültigkeitsdauer
  • Anträge, die vor dem 3. April 2025 registriert wurden, werden bearbeitet
  • Inhaber können verlängern, solange das Investitionsvolumen erhalten bleibt

Nicht abgeschafft: Finanzinvestitions-Routen

Die Ley 14/2013 hat noch weitere Aufenthaltsrouten für Investoren, die durch Ley 11/2024 nicht berührt wurden:

RouteMindestbetrag
Spanische Staatsanleihen2.000.000 Euro
Investmentfonds / Wagniskapitalfonds500.000 Euro
Anteile spanischer Unternehmen500.000 Euro
Bankeinlage bei spanischer Kreditinstitution1.000.000 Euro

Diese Routen existieren weiterhin — sie wurden von der Abschaffung nicht erfasst.

Die vier Hauptalternativen für DACH-Investoren und HNW-Familien

Alternative 1: Nicht-lukratives Visum (VNL)

Das nicht-lukrative Visum (Visado de Residencia No Lucrativa) ist die direkteste Alternative für Rentiers und Personen, die von eigenem Vermögen leben. Es gibt keine Mindestinvestition — nur Einkommensnachweise und Krankenversicherung.

Voraussetzungen 2026:

  • Einkommen von mindestens 400% des IPREM: ca. 2.400 Euro/Monat für den Inhaber (IPREM 2026: ca. 600 Euro/Monat)
  • Plus 100% IPREM (ca. 600 Euro/Monat) für jeden zusätzlichen mitreisenden Erwachsenen
  • Private Krankenversicherung mit Volldeckung in Spanien
  • Sauberes Strafregister (apostilliert und übersetzt)
  • Kein Arbeitsrecht in Spanien (nur Kapital- und Passiverträge erlaubt)

Steuerliche Implikation: VNL-Inhaber werden ab 183 Tagen im Kalenderjahr ordentliche IRPF-Residenten (progressive Sätze bis 47%). Das Beckham-Gesetz ist für VNL-Inhaber typischerweise NICHT direkt nutzbar — es erfordert eine qualifizierende Einreise für berufliche Zwecke. Rentiers können jedoch ihre Einkommensstruktur so gestalten, dass die spanische Steuerlast minimiert wird (z.B. Kapitaleinkünfte aus Ländern mit günstigem DBA-Satz).

Praktisch für: Deutsche, österreichische oder schweizerische Rentner mit Pensionseinkünften, Kapitalanleger mit laufenden Kapitalerträgen, früh-Ruheständler.

Alternative 2: Digital-Nomad-Visum (DNV)

Für Remote-Worker, die nicht vollständig aus Kapital leben, sondern noch beruflich aktiv sind (aber für ausländische Arbeitgeber oder Kunden), ist das DNV die beste Option.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 80% der Einnahmen von außerhalb Spaniens ansässigen Arbeitgebern/Kunden
  • Mindesteinnahmen: 200% des SMI (ca. 2.442 Euro/Monat in 2026)
  • Gültig für Arbeitnehmer und Selbstständige

Steuerlicher Vorteil: DNV-Inhaber können das Beckham-Gesetz (Art. 93.1.d LIRPF) wählen: 24% Pauschalsteuer auf spanische Einkommensquellen für 6 Steuerjahre. Für aktive Professionals ist dies die steuerlich günstigste Kombination im spanischen Aufenthaltsrecht.

Alternative 3: Emprendedor-Visum (Gründervisum)

Das Gründervisum nach Ley 28/2022 richtet sich an Unternehmer mit innovativen Projekten, die von ENISA oder einer gleichwertigen Behörde anerkannt werden.

Steuerlicher Vorteil: ENISA-zertifizierte Unternehmer können das Beckham-Gesetz nutzen (Art. 93.1.c LIRPF).

Praktisch für: Startup-Gründer, Innovatoren, Unternehmer die ein neues Projekt in Spanien aufbauen wollen.

Alternative 4: Verbleibende Finanzinvestitions-Golden-Visa

Wenn das Vermögen groß genug ist (mind. 500.000 Euro in Investmentfonds oder Unternehmensanteilen, 2 Mio. in Staatsanleihen), bleiben die nicht-abgeschafften Finanzinvestitionsrouten der Ley 14/2013 verfügbar.

Vorteil: Renommierter rechtlicher Rahmen mit gut etablierter Verwaltungspraxis. Die jährliche Aufenthaltszeit in Spanien kann minimal sein (kein Mindestaufenthalt), was Flexibilität erlaubt.

DBA-Überlegungen für DACH-Investoren

Für Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien zentral:

DBA Deutschland-Spanien 2011:

  • Renten aus der deutschen Sozialversicherung: typischerweise im Wohnsitzstaat (Spanien) steuerpflichtig
  • Deutsche Dividenden: 15% Quellensteuer in Deutschland, anrechenbar in Spanien
  • Kapitalgewinne aus deutschen Wertpapieren: typischerweise im Ansässigkeitsstaat (Spanien) steuerpflichtig

DBA Österreich-Spanien:

  • Ähnliche Struktur; österreichische Pensionen je nach Quelle entweder im Quellenstaat oder im Wohnsitzstaat steuerpflichtig
  • Spezifische Regelungen für Beamtenpensionen (im Quellenstaat bleiben)

Schweiz-Spanien:

  • Schweizer Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen ist nach bilateralem Abkommen auf bestimmte Sätze begrenzt
  • Schweizer Altersvorsorge (Säule 3a): Sorgfältige Analyse erforderlich

Empfehlung nach Profil

ProfilEmpfohlene AlternativeWarum
Rentner mit PensionseinkünftenNicht-lukratives Visum (VNL)Keine Investitionspflicht, einfache Einkommensstruktur
Aktiver Remote-WorkerDigital-Nomad-Visum + Beckham24% Pauschalsteuer, kein Arbeitgeberanteil
Startup-GründerEmprendedor + BeckhamSteueroptimierung + innovatives Ökosystem
HNW mit großem AnlageportfolioFinanzinvestitions-Route Ley 14/2013Maximale Flexibilität beim Aufenthalt
Komplexe FamiliensituationIndividuelle Analyse nötigKombination aus obigen Wegen möglich

BMC berät DACH-Investoren und HNW-Familien bei der Auswahl des optimalen Aufenthaltswegs nach der Golden-Visa-Abschaffung — einschließlich Steuerstrukturierung, Abkommensanalyse und vollständiger Antragsbegleitung.

Möchten Sie mehr erfahren?

Lassen Sie uns besprechen, wie Sie diese Ideen auf Ihr Unternehmen anwenden können.

E-Mail
Kontakt