Der konzerninterne Transfer (ICT — Traslado Intraempresarial) ist der strukturierteste Weg, Führungskräfte und Spezialisten von einem DACH-Unternehmen zu seiner spanischen Tochtergesellschaft oder Konzerngesellschaft zu versetzen. Er bietet einen direkten Zugang zum Beckham-Gesetz, umgeht den Arbeitsmarkttest und wird von der spezialisierten UGE in Madrid schnell bearbeitet.
Rechtlicher Rahmen: ICT in Spanien
Der ICT-Weg basiert auf:
- EU-Richtlinie 2014/66/EU (ICT-Richtlinie) — umgesetzt in spanisches Recht
- Ley 14/2013 (Unternehmer und Internationalisierung), Art. 68 bis
- Ley Orgánica 4/2000 (LOEx)
Wichtige Unterscheidung: Der ICT-Weg ist für Nicht-EU-Staatsangehörige, die von einer ausländischen Konzerngesellschaft zu einer spanischen versetzt werden. EU-Bürger (Deutsche, Österreicher) brauchen keinen ICT — sie nutzen die EU-Freizügigkeit.
Qualifizierte Mitarbeiterkategorien
| Kategorie | Voraussetzungen |
|---|---|
| Manager (Directivos) | Führungsverantwortung, keine Hochschulabschlusspflicht |
| Spezialisten (Especialistas) | Hochschulabschluss oder 5 Jahre Erfahrung in spezifischem Fachbereich |
| Trainees (Trabajadores en formación) | Bildungsstipendiat oder berufliche Ausbildungsmaßnahme; spezielle Bedingungen |
Für DACH-Unternehmen typisch: Versetzung von Managern auf Direktorebene oder spezialisierten Technikern (z.B. Schweizer Ingenieure, deutsche IT-Spezialisten) zu einer spanischen GmbH oder S.L.
UGE-Verfahren: Schritt für Schritt
Schritt 1: Vollständiges Dossier zusammenstellen (Wochen 1-4)
Von der entsendenden Einheit (DACH):
- Konzernstrukturnachweis: Organigramm + gesellschaftsrechtliche Verbindung
- Apostillierter Handelsregisterauszug (Amtsgericht Deutschland / Handelsregister AT / Handelsregisteramt CH) + vereidigte Übersetzung ins Spanische
- Arbeitsvertrag des Mitarbeiters beim entsendenden Unternehmen
- Gehaltsabrechnungen der letzten 3-12 Monate (abhängig von Kategorie)
- Beschäftigungsbestätigung + VIDA LABORAL-Äquivalent des Herkunftslandes
Vom Mitarbeiter:
- Gültiger Reisepass
- Qualifikationsnachweise (Hochschulabschluss, apostilliert + übersetzt)
- Strafregisterauszug (Herkunftsland + alle Länder der letzten 5 Jahre)
- Krankenversicherungsnachweis (sofern erforderlich)
Von der spanischen aufnehmenden Einheit:
- Spanischer Handelsregisterauszug (nota simple del Registro Mercantil)
- Nachweis der Beschäftigungskapazität (Sozialversicherungsregistrierung als Arbeitgeber)
- Detaillierte Jobbeschreibung für die Position in Spanien
- Entsendebrief (carta de desplazamiento)
Schritt 2: Antrag bei der UGE einreichen (Woche 4-5)
Anträge für ICT aus dem Ausland (d.h. der Mitarbeiter ist noch im Ausland) werden bei der UGE in Madrid eingereicht. Die UGE ist online zugänglich über die Sede Electrónica.
Alternativweg: Wenn der Mitarbeiter bereits legal in Spanien ist (z.B. als Tourist), kann der Antrag direkt bei der UGE für eine sofortige Bearbeitung gestellt werden.
Schritt 3: Bearbeitung (4-6 Wochen)
Die UGE bearbeitet ICT-Anträge typischerweise in 4-6 Wochen. Rückfragen oder Anforderung weiterer Dokumente können die Zeit verlängern.
Schritt 4: Genehmigung und Einreise
Nach Genehmigung reist der Mitarbeiter mit dem ICT-Visum ein und beantragt innerhalb von 30 Tagen die TIE (tarjeta de identidad de extranjero) als ICT-Aufenthaltserlaubnis.
Schritt 5: Beckham-Prozess parallel einleiten
Mit der SS-Anmeldung des Mitarbeiters beginnt die Sechsmonatsfrist für Modelo 149. Sofort nach der SS-Anmeldung: Modelo-149-Prozess starten. Acreditación nach ca. 10 Werktagen.
Betriebsstättenrisiko für DACH-Konzerne
Ein kritisches Thema: Wenn der ICT-Mitarbeiter in Spanien tätig ist, wird die spanische Tochtergesellschaft des DACH-Konzerns als eigenständige Einheit betrachtet. Risiko einer Betriebsstättenbegründung für die DACH-Muttergesellschaft besteht, wenn:
- Der ICT-Mitarbeiter unbegrenzte Abschlussvollmacht für die DACH-Mutter hat und in Spanien ausübt
- Die spanische Einheit als abhängiger Agent der DACH-Mutter fungiert
- Der spanische Umsatz durch die DACH-Mutter direkt gesteuert wird
Empfehlung: Klare vertragliche Abgrenzung zwischen der Tätigkeit des ICT-Mitarbeiters für die spanische Einheit und eventuellem Bezug zur DACH-Mutter. DBA-Analyse (DBA Deutschland-Spanien 2011, Art. 5) ist ratsam.
BMC begleitet DACH-Konzerne durch das vollständige ICT-Verfahren — von der Konzerndokumentenzusammenstellung über die UGE-Antragstellung bis zur Beckham-Koordination und laufenden steuerlichen Begleitung des entsandten Mitarbeiters.