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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Holding-Gesellschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 44 Auskünfte · 2019–2024

Geltende Auffassung

Für das Umtauschregime muss das erwerbende Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte erlangen und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS (Gesellschaftsteuergesetz) erfüllen. Die Gesellschafter nehmen die Erträge nicht in ihre Bemessungsgrundlage der IRPF (Einkommensteuer) auf, wobei die erhaltenen Wertpapiere ihren ursprünglichen Wert und ihr ursprüngliches Anschaffungsdatum behalten. Die Transaktion muss auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruhen und darf nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielen.

Die Position der DGT bleibt bei der Anwendung der Sonderregime für Sacheinlagen und den Umtausch von Wertpapieren konstant, wobei stets die Mehrheit der Stimmrechte und das Fehlen betrügerischer Absichten gefordert werden. Es ist eine größere Präzision beim Ausschluss von Unternehmen mit Vermögensverwaltungstätigkeit oder Wirtschaftlichen Interessengemeinschaften (AIE) für das Einlagenregime zu beobachten. Es gibt keine inhaltlichen Änderungen, sondern eine Wiederholung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz und die Kontrolle.

Wendepunkte

  1. V2369-20

    Führt die Anforderung ein, dass die Beteiligungen im vorangegangenen Jahr ununterbrochen gehalten worden sein müssen, und schließt ausdrücklich Wirtschaftliche Interessengemeinschaften oder Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Vermögensverwaltung ist, aus.

Analyse auf Grundlage von 35 der 44 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 8. August 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0747-26 31. März 2026

Dividenden können unter Einhaltung der Beteiligungs- und Haltefristen steuerfrei sein

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
exención de dividendossociedad holdingparticipación indirectagastos de gestiónrégimen de exención LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.1LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21.10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2367-24 18. Nov. 2024

Holding ohne eigenes Personal und IS-Befreiung auf Dividenden und Veräußerungsgewinne: Status als Vermögensverwaltungsgesellschaft und Anwendung von Art. 21 LIS

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
entidad patrimonialactividad económicasociedad holdingexención de dividendosmedios materiales y personales LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 5LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 21
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1153-24 23. Mai 2024

Befreiung von der Vermögenssteuer für Anteile an einer Holdinggesellschaft

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
exenciónsociedad holdingsociedad de capital-riesgoactividad económicapatrimonio mobiliario LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.DosLey 22/2014
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0011-24 13. Feb. 2024

Anwendung der 95 %-Minderung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
reducción en la base imponibleexención en el impuesto sobre el patrimoniofunciones de direccióntransmisión inter vivossociedad holding LISD — Ley 29/1987 de Sucesiones y Donaciones art. 20.6LIP — Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio art. 4.Ocho.Dos
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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