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Der Steuerpflichtige fragt an, ob er nach einer Umstrukturierung die Befreiung von der Vermögenssteuer in einer neuen Holdinggesellschaft in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass der Steuerpflichtige zwar das Erfordernis der Leitungsfunktion erfüllt, seine Familiengruppe jedoch die Befreiung in der ursprünglichen Gesellschaft verlieren würde.
Cuestión planteada - Cumplimiento del requisito previsto en la letra c) del artículo 4.Ocho.Dos de la Ley del Impuesto sobre el Patrimonio, respecto de las participaciones que ostentaría el consultante en la sociedad holding tras la reestructuración planteada.
Para la exención en la sociedad holding, el consultante debe cumplir los requisitos de actividad, participación y funciones de dirección. Al ser administrador único de la holding y percibir una remuneración superior al 50% de sus rendimientos, cumple el requisito de dirección. No obstante, el resto del grupo familiar perderá la exención en la entidad A porque la dirección de esta pasará a ejercerla la holding y no un miembro del grupo de parentesco.
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