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V0017-24 13. Februar 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · canje de valores

Steuerneutralität bei Wertpapierumtausch unter Einhaltung der LIS-Voraussetzungen möglich

Gesellschafter beabsichtigen, ihre Anteile an einer Gesellschaft auf eine Holding einzubringen, um ihre Unternehmensstruktur neu zu ordnen. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion dem Regime der Steuerneutralität unterliegen kann, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Steuerersparnis nicht der Hauptzweck der Operation ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die vorgeschlagene Umstrukturierungsmaßnahme unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer fallende steuerliche Regime fallen könnte.

Die Entscheidung der DGT

Das Wertpapiertauschgeschäft kann das steuerneutrale Regime anwenden, wenn die begünstigte Einheit die Mehrheit der Stimmrechte erwirbt und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind. In diesem Fall müssen die Gesellschafter keine Einkünfte in ihrer Einkommensteuer (IRPF) versteuern, und die Wertpapiere werden zu ihrem ursprünglichen steuerlichen Wert bewertet. Die Anwendung dieses Regimes setzt voraus, dass das Hauptziel der Transaktion nicht Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ist, sondern dass sie auf gültigen wirtschaftlichen Gründen beruht.

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