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Eine Holdinggesellschaft, deren Tätigkeit sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen von mindestens 5 % beschränkt, ohne eigenes Personal oder Geschäftsräume, fragt an, ob sie als Vermögensverwaltungsgesellschaft gilt und ob die Befreiung nach Art. 21 LIS auf Dividenden und Veräußerungsgewinne angewendet werden kann. Der Verwalter führt die Geschäfte gegen Vergütung aus.
Cuestión planteada 1. Si la consultante tiene la consideración de entidad patrimonial a efectos del Impuesto sobre Sociedades.
Conforme al artículo 5.2.d) LIS, los valores que otorguen al menos el 5% del capital de una entidad poseídos para dirigir y gestionar la participación, con organización de medios materiales y personales adecuados, no se computan como valores a efectos de determinar si la entidad es patrimonial. La DGT mantiene que los medios serán adecuados cuando permitan tomar efectivamente las decisiones inherentes a la condición de socio, pudiendo ser mínimos; el administrador que gestiona y decide sobre las participaciones puede ser suficiente. Si se cumple dicho requisito, la entidad no sería patrimonial y podría aplicar la exención del artículo 21 LIS, siempre que también concurran los requisitos de porcentaje de participación mínimo y tributación de la participada.
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