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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob die Einbringung von Anteilen zweier Unternehmen in eine Holdinggesellschaft durch einen Wertpapierwechsel die Anwendung des Sonderregimes der steuerlichen Neutralität ermöglicht. Die DGT stellt fest, dass dies zulässig ist, sofern die begünstigte Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte erhält und die Anforderungen des Artikels 80 des LIS erfüllt sind, ohne dass die Transaktion primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt.
Cuestión planteada - Si procede la aplicación del régimen especial establecido en el Capítulo VII del Título VII de la Ley del Impuesto sobre Sociedades.
El régimen de neutralidad fiscal del Capítulo VII del Título VII de la LIS es aplicable si la entidad beneficiaria adquiere participaciones que le permitan obtener la mayoría de los derechos de voto y se cumplen los requisitos del artículo 80 de la LIS. En este caso, el socio persona física no integrará rentas en el IRPF y los valores se valorarán por su valor fiscal anterior. No obstante, la aplicación del régimen queda excluida si la operación tiene como objetivo principal el fraude o la evasión fiscal, o carece de motivos económicos válidos según el artículo 89.2 de la LIS.
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