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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ausscheiden von Gesellschaftern: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 19 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Die Anwendung von Artikel 37.1.e) der LIRPF (Einkommensteuergesetz für natürliche Personen) (Ausscheiden von Gesellschaftern) setzt voraus, dass die Transaktion alle Anteile eines Gesellschafters betrifft und dazu führt, dass dieser die Eigenschaft als Gesellschafter verliert. In diesem Fall gilt das Einkommen als Veräußerungsgewinn oder -verlust, der sich aus der Differenz zwischen dem Wert der gesellschaftlichen Liquidationsquote oder dem Marktwert der erhaltenen Vermögenswerte und dem Anschaffungswert berechnet. Wenn die Transaktion nicht alle Anteile betrifft, findet das Regime der Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Einlagen gemäß Artikel 33.3.a) LIRPF Anwendung.

Die Position der DGT bleibt im Laufe der Zeit konstant. Das Kriterium unterscheidet klar zwischen dem Ausscheiden von Gesellschaftern (Art. 37.1.e) und der Kapitalherabsetzung (Art. 33.3.a), basierend darauf, ob der Gesellschafter nach der Transaktion weiterhin Anteile hält oder nicht. Jüngste Auskünfte bekräftigen die Bewertungsmethodik über die Differenz zwischen dem Marktwert oder der Liquidationsquote und dem Anschaffungswert.

Wendepunkte

  1. V0147-18

    Legt die Unterscheidung zwischen dem Regime des Ausscheidens von Gesellschaftern gemäß Artikel 37.1.e) LIRPF, wenn alle Aktien betroffen sind, und dem Regime der Kapitalherabsetzung gemäß Artikel 33.3.a) LIRPF, wenn nicht alle betroffen sind, fest.

Analyse auf Grundlage von 18 der 19 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 25. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

19
V0081-19 14. Jan. 2019

Steuerliche Behandlung der Kapitalherabsetzung bei vollständiger Tilgung der Anteile

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción de capitaldevolución de aportacionesrendimiento de capital mobiliarioganancia o pérdida patrimonialseparación de socios LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.3.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1152-14 25. Apr. 2014

Keine Anwendung des Sonderregimes für Spaltungen bei Gesellschaftertrennung möglich

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión parcialrégimen especialrama de actividadseparación de sociospatrimonio social TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 83.2.1º b)TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 83.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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