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V2987-20 5. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · amortización de participaciones

Die Einziehung sämtlicher Geschäftsanteile eines Gesellschafters unterliegt der Besteuerung als Veräußerungsgewinn oder -verlust

Ein Gesellschafter erkundigt sich, ob der Erwerb seiner Geschäftsanteile durch die Gesellschaft zu deren Einziehung als Übertragung von nicht börsennotierten Wertpapieren zu besteuern ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Einziehung sämtlicher seiner Anteile das Regime der Gesellschafterausgliederung Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die genannte Transaktion gemäß den in der Einkommensteuergesetzgebung festgelegten Regeln für die entgeltliche Übertragung von nicht börsennotierten Wertpapieren zu besteuern wäre.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Erwerb von Anteilen durch die Gesellschaft zu deren Tilgung alle Anteile eines Gesellschafters betrifft, findet die besondere Bewertungsvorschrift des Artikels 37.1.e) des Einkommensteuergesetzes Anwendung. Diese Vorschrift legt fest, dass die Differenz zwischen dem Wert des Gesellschaftsliquidationsanteils oder dem Marktwert der erhaltenen Vermögenswerte und dem Anschaffungswert als Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust gilt. Dieses Kriterium findet Anwendung, da es die spezifischste Regel für Fälle ist, in denen der Gesellschafter seine Stellung gegenüber der Gesellschaft verliert.

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