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Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob die durch eine Trennung von Gesellschaftern in einer Beteiligungsgesellschaft erzielten positiven Erträge die im Körperschaftsteuergesetz vorgesehene Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Voraussetzungen hinsichtlich der Beteiligung und der Besteuerung im Ausland erfüllt sind.
Aufgeworfene Frage 1. Anwendung der in Artikel 21.3 des Körperschaftsteuergesetzes vorgesehenen Befreiung auf das positive steuerpflichtige Einkommen, das im Falle der Trennungsoperation für die Antragstellerin entstehen könnte. Die Trennungsoperation könnte positive Einkünfte aufgrund der Differenz, falls zutreffend, zwischen dem Marktwert der infolge der Trennung erhaltenen Vermögenswerte und den steuerlichen Anschaffungskosten der Beteiligung an der Gesellschaft L. generieren.
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