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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Immobilienkapitalerträge: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 65 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Immobilienkapitalerträge entstehen, wenn die Vermietung von Immobilien keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Damit eine Vermietungstätigkeit als wirtschaftlich gilt, schreibt die Rechtsvorschrift vor, dass mindestens ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag und in Vollzeit beschäftigt sein muss. Die zur Erzielung dieser Erträge notwendigen Aufwendungen sind abzugsfähig, sofern sie durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Abziehbarkeit von Aufwendungen und der Unterscheidung zwischen Immobilienkapital und wirtschaftlicher Tätigkeit stabil. Es ist eine Präzisierung der Grenze zur wirtschaftlichen Tätigkeit zu beobachten, die das Vorhandensein von Personal in einem Arbeitsverhältnis fordert, um den Charakter als Immobilienkapital zu widerlegen. Es wurden keine grundlegenden Richtungswechsel festgestellt, sondern lediglich eine Abgrenzung der Anforderungen für die wirtschaftliche Zuordnung.

Wendepunkte

  1. V5228-26

    Legt fest, dass für die Einstufung der Vermietung von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit zwingend mindestens eine Person mit einem Arbeitsvertrag und in Vollzeit beschäftigt sein muss.

Analyse auf Grundlage von 65 der 65 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 18. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1360-26 3. Juni 2026

Verpachtung von Grundstücken für öffentliche Parkplätze unterliegt der MwSt.-Pflicht

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
arrendamiento de terrenoscesión de usoexención de arrendamientosrendimientos de actividades económicasrendimientos de capital inmobiliario LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.1LIVA — Ley 37/1992 del IVA art. 4.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1160-26 20. Mai 2026

Erhalt des Steuerabzugs für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz bei Umschuldung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
deducción por inversión en vivienda habitualrendimientos de capital inmobiliariorégimen transitorioamortizaciónfinalidad dual del préstamo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1.a
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1788-24 17. Juli 2024

Hypothekentilgungsgebühren sind bei Immobilienerträgen abzugsfähig

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de capital inmobiliariogastos deduciblesgastos de financiacióncancelación de hipotecarendimiento neto LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1455-23 26. Mai 2023

Proportionale Abziehbarkeit von Hypothekenzinsen nach einer Darlehenskonsolidierung

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos de capital inmobiliariogastos deduciblesintereses de capitales ajenosreunificación de hipotecasimputación temporal LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 22LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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