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V1965-23 6. Juli 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de capital inmobiliario

Fahrzeugkosten sind nicht von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn keine wirtschaftliche Tätigkeit begründet wird

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob er die Kosten für sein Privatfahrzeug, das für die Instandhaltung seiner vermieteten Wohnungen genutzt wird, abziehen kann. Die DGT antwortet, dass Fahrzeuge, da die Vermietung keine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt, keine betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter sind und somit nicht abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Welche fahrzeugbezogenen Kosten könnten im Abschnitt der Werbungskosten für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden?

Die Entscheidung der DGT

Damit die Vermietung von Immobilien als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, muss mindestens eine Person mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, gelten Fahrzeuge, die ganz oder teilweise für die Verwaltung genutzt werden, nicht als betrieblich genutzte Vermögensgegenstände. Daher sind weder Abschreibungen noch die aus ihrer Nutzung resultierenden Kosten abziehbar.

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