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V1102-23 4. Mai 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de capital inmobiliario

Die Miete für die eigene Wohnung ist nicht von den Einkünften abzuziehen, die aus der Vermietung einer anderen Immobilie erzielt werden

Der Steuerpflichtige fragt an, ob er die Aufwendungen für die Miete seiner gewöhnlichen Wohnung von den Einkünften abziehen kann, die er aus der Vermietung einer anderen Immobilie erzielt. Die DGT antwortet, dass diese Aufwendung nicht notwendig zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird die Möglichkeit angefragt, die für die selbst bewohnte Wohnung gezahlte Miete von den Einkünften abzuziehen, die aus der Vermietung der im Eigentum stehenden Immobilie erzielt werden.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Abziehbar sind nur die zur Erzielung dieser Einkünfte notwendigen Aufwendungen, wie Zinsen, Reparaturen, Steuern oder die Abschreibung der vermieteten Immobilie. Die Miete für die Wohnung, in der der Eigentümer wohnt, ist keine notwendige Aufwendung zur Erzielung der Einkünfte aus der vermieteten Wohnung und ist daher nicht abziehbar.

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