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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Positiver Nettogewinn: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Präzisierte Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 50 Auskünfte · 2015–2026

Geltende Auffassung

Die Minderung des positiven Nettogewinns findet im ersten Zeitraum Anwendung, in dem dieser positiv ist, sowie im darauffolgenden, sofern die wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt wird. Bei Aufnahme einer Tätigkeit muss der Steuerpflichtige seinen Gewinn nach der Methode der direkten Schätzung (estimación directa) ermitteln und darf zuvor keine Tätigkeit unter Regimen wie dem für Gebietsfremde (IRNR) ausgeübt haben. Im Bereich der Vermietung erfordert die Minderung von 70 %, dass der Mieter eine öffentliche Verwaltung oder eine Einrichtung gemäß Gesetz 49/2002 mit dem Ziel der sozialen Vermietung oder zur Bekämpfung von Wohnungsnot ist oder dass die Wohnung Teil spezifischer Programme ist.

Die Position der DGT zeigt eine Spezialisierung der Minderungsvoraussetzungen. Während das Kriterium bezüglich der Aufnahme einer Tätigkeit und der zeitlichen Begrenzung der Minderung konstant geblieben ist, wurden neue Modalitäten der 70 %-Minderung im Zusammenhang mit gefördertem und sozialem Wohnraum aufgenommen. Die Rechtsprechung hat präzisiert, dass die Aufnahme einer Tätigkeit die Erfüllung von Wohnsitzanforderungen und die Anwendung der Methode der direkten Schätzung erfordert.

Wendepunkte

  1. V2263-24

    Führt die Möglichkeit ein, die Minderung von 70 % anzuwenden, wenn der Mieter eine gemeinnützige Einrichtung gemäß Gesetz 49/2002 ist, die der sozialen Vermietung oder der Bekämpfung von Wohnungsnot dient.

Analyse auf Grundlage von 50 der 50 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 20. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1290-26 25. Mai 2026

50 % IRPF-Minderung bei Vermietung zur dauerhaften Wohnnutzung möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioarrendamiento de viviendareducción por alquiler de viviendavivienda permanenterendimiento neto positivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2206-25 17. Nov. 2025

Begrenzung der Reduzierung bei Aufnahme einer Tätigkeit auf 100.000 Euro Nettoertrag

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción por inicio de actividadrendimientos netosestimación directarendimiento neto positivorectificación de autoliquidaciones LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 32.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 120.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2326-24 8. Nov. 2024

Voraussetzung für die 60 %-Sanierungsermäßigung bei der Vermietung von Wohnraum: Nutzung als ständiger Wohnsitz erforderlich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioreducción por rehabilitaciónzona de mercado residencial tensionadoarrendamiento de viviendaactuación de rehabilitación LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2263-24 23. Okt. 2024

70 % Steuerermäßigung bei Wohnungsvermietung an gemeinnützige Organisationen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
rendimientos del capital inmobiliarioreducción por arrendamiento de viviendaentidad sin fines lucrativosalquiler socialvulnerabilidad económica LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 23.2LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 27.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0178-22 4. Feb. 2022

Reduzierung bei Aufnahme einer Tätigkeit gemäß Art. 32.3 LIRPF anwendbar

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
reducción por inicio de actividadestimación directarendimiento neto positivoactividad económicarendimientos del trabajo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 32.3LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 89.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

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