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Der Steuerpflichtige erkundigte sich, ob er die Ermäßigung bei Aufnahme einer Tätigkeit im Jahr 2024 in Anspruch nehmen könne, nachdem er im Jahr 2022 bereits positive Einkünfte erzielt, diese Ermäßigung jedoch damals nicht angewendet hatte. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, da die Ermäßigung nur im ersten Zeitraum, in dem ein positives Einkommen erzielt wird, sowie im darauffolgenden Zeitraum gewährt werden kann.
Cuestión planteada Si puede aplicar la reducción por inicio de actividad en 2024.
La reducción por inicio de actividad se aplica en el primer periodo impositivo en que el rendimiento neto sea positivo y en el periodo siguiente. Dado que en 2022 ya se obtuvieron rendimientos netos positivos, los periodos para aplicar la reducción son 2022 y 2023. Por tanto, no es posible aplicar dicha reducción en 2024.
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