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Eine zuvor angestellte Fachkraft erkundigt sich, ob sie nach der Anmeldung als Selbstständige die Ermäßigung für die Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies in beiden Jahren möglich ist, da die Ausschlusskriterien nicht erfüllt sind.
Cuestión planteada "¿Podría aplicarme la reducción del 20% en IRPF por inicio de actividad económica en la renta de 2023 y 2024?".
La reducción del 20% sobre el rendimiento neto positivo se aplica en el primer y segundo periodo impositivo en que este sea positivo, siempre que no se haya ejercido actividad económica el año anterior. No se aplica la reducción si más del 50% de los ingresos del periodo proceden de una entidad de la que se obtuvieron rendimientos del trabajo en el año anterior al inicio de la actividad. En este caso, en 2023 no hubo rendimientos del trabajo del mismo pagador en el año anterior, y en 2024 los ingresos de entidades donde fue asalariada no superan el 50% del total.
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