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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Proportionalität: Entwicklung der DGT-Doktrin

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 49 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Gesamtauflösungen erfordert die Anwendung des Sonderregimes des LIS (Gesellschaftsteuergesetz), dass die Proportionalität bei der Zuweisung der Werte an die Gesellschafter gewahrt bleibt, selbst im Falle eines Alleingesellschafters. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftsbereiche bilden, sofern diese Anforderung der Proportionalität erfüllt wird. Die Transaktion darf nicht primär auf den Zweck der Steuerersparnis oder des Betrugs ausgerichtet sein.

Die Position der DGT bleibt in Bezug auf Aufspaltungen konstant und bestätigt, dass die Proportionalität bei der Zuweisung die entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Neutralität ist. Im Laufe der Auskünfte wurde wiederholt betont, dass die Existenz von Geschäftsbereichen nicht notwendig ist, wenn die Proportionalität gewahrt bleibt. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine wiederholte Anwendung der Anforderungen des LIS.

Analyse auf Grundlage von 46 der 49 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 20. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0984-25 10. Juni 2025

Auflösung einer Gütergemeinschaft mit geldlicher Ausgleichszahlung kann der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegen

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de comunidad de bienesexceso de adjudicaciónactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosasindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.BTRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 10
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0926-24 25. Apr. 2024

Die vollständige Spaltung einer Einpersonen-Gesellschaft könnte das steuerneutrale Regime in Anspruch nehmen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalneutralidad fiscalsociedad unipersonalproporcionalidadramas de actividad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1875-22 9. Aug. 2022

Eine Gesamtauflösung mit einem einzigen Gesellschafter kann das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen, wenn sie triftige wirtschaftliche Gründe hat

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialmotivos económicos válidosproporcionalidadramas de actividad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2917-21 19. Nov. 2021

Vollständige Spaltung kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, sofern handelsrechtliche Anforderungen und wirtschaftliche Gründe vorliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
escisión totalrégimen especialmotivos económicos válidosreestructuración empresarialproporcionalidad LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.1º a)LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 76.2.2º
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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