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V3210-20 27. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Vollständige Spaltung unter dem Sonderregime der Körperschaftsteuer bei Vorliegen wirtschaftlicher Gründe möglich

Eine Familiengesellschaft prüft, ob ihr Projekt einer vollständigen Spaltung in vier Unternehmen zur Spezialisierung der Tätigkeiten und zur Erleichterung der Generationenfolge das Sonderregime der Körperschaftsteuer (IS) in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime sowie dessen Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF), die Grunderwerbsteuer (ITP), die Schenkungsteuer (AJD) und die Erbschaft- und Schenkungsteuer (IIVTNU) anwendbar sein können, sofern die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die wirtschaftliche Begründung erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die beschriebene Transaktion unter das in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer vorgesehene Steuerregime fallen könnte.

Die Entscheidung der DGT

Die Transaktion könnte unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes fallen, wenn sie im geschäftlichen Bereich erfolgt und die Gesellschafter Anteile verhältnismäßig erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass die Vermögenswerte Geschäftszweige bilden, wenn die Zuteilung verhältnismäßig erfolgt. Die Anwendung des Regimes setzt voraus, dass die Transaktion nicht primär auf Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung abzielt, sondern auf gültige wirtschaftliche Gründe wie Umstrukturierung oder Rationalisierung. Die geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe könnten gültig sein, wenngleich deren rechtliche Einordnung eine Frage des Sachverhalts ist.

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