Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0926-24 25. April 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · escisión total

Die vollständige Spaltung einer Einpersonen-Gesellschaft könnte das steuerneutrale Regime in Anspruch nehmen, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Eine Einpersonen-Gesellschaft, die drei Hotels betreibt, fragt an, ob ihre Gesamtaufteilung unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen kann. Die DGT stellt klar, dass die Transaktion unter dieses Regime fallen kann, sofern sie die handelsrechtlichen Anforderungen sowie das Verhältnismäßigkeitsprinzip erfüllt und nicht primär auf steuerliche Vorteile abzielt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob ein triftiger wirtschaftlicher Grund vorliegt, damit die Spaltung an das Sonderregime in Bezug auf Fusionen, Spaltungen, Einbringung von Vermögenswerten, Wertpapierumtausch und Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen der Europäischen Union anwendbar ist, wie in Kapitel VII des Titels VII des Gesetzes 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftsteuer geregelt.

Die Entscheidung der DGT

Si la escisión se realiza bajo el Real Decreto-ley 5/2023 y mantiene la proporcionalidad de la participación del socio único, cumple los requisitos del artículo 76.2.1º a) de la LIS. En este caso, no se integrarán rentas en la entidad transmitente ni en los socios, y los bienes mantendrán su valor y antigüedad fiscal. No obstante, el régimen no se aplicará si el objetivo principal de la operación es el fraude o la obtención de una ventaja fiscal sin motivos económicos válidos.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt