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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Städtische Immobilien: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 24 Auskünfte · 2016–2025

Geltende Auffassung

Bei städtischen Grundstücken mit Gebäuden, die nicht der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sind, erfolgt keine Einkommenszurechnung für den nicht bebauten Teil des Grundstücks. Für die Bebauung ist die Bemessungsgrundlage der Katasterwert des Gebäudes zuzüglich des anteiligen Bodenwerts. Der anwendbare Steuersatz beträgt 1,1 %, falls im Steuerzeitraum oder in den zehn vorangegangenen Jahren eine kollektive Bewertung stattgefunden hat, oder 2 % im anderen Fall.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einkommensberechnung für Immobilien mit Bebauung stabil. Es ist eine Schwankung in der Auslegung bezüglich der Zurechnung bei unbebauten Grundstücken zu beobachten, wobei die Interpretation von einem Ausschluss des nicht bebauten Bodens (V1574-16, V2834-20, V1932-25) hin zur Berücksichtigung des gesamten Katasterwerts (V1200-21) gewechselt hat.

Wendepunkte

  1. V1200-21

    Führte die Auslegung ein, dass die Zurechnung auf den gesamten Katasterwert der Immobilie, einschließlich des Grundstücks, erfolgt.

Analyse auf Grundlage von 24 der 24 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1761-21 4. Juni 2021

Berechnung der fiktiven Einkünfte aus Immobilien anhand des Katasterwerts

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasvalor catastralbienes inmuebles urbanosrendimientos del capitalperíodo impositivo LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85Ley 26/2014
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1705-19 9. Juli 2019

Zurechnung von Immobilienerträgen für nicht selbst genutzte Wohneigentümer

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasvivienda habitualvalor catastralrendimientos del capitalbienes inmuebles urbanos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 11.3
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2090-17 4. Aug. 2017

Zurechnung von Immobilienerträgen für Wohnungen nach Wohnsitzwechsel

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
imputación de rentas inmobiliariasvivienda habitualvalor catastralperiodo impositivobienes inmuebles urbanos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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