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Die Anfragende möchte wissen, ob sie Immobilienerträge versteuern muss, da sie Eigentümerin mehrerer unbebauter städtischer Grundstücke ist, die nicht für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden. Die DGT antwortet, dass nach geltender Rechtslage für diese Parzellen keine Zurechnung von Einkünften erfolgt.
Cuestión planteada Si debe imputar rentas inmobiliarias por dichos inmuebles en la declaración del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
El artículo 85 de la LIRPF establece que, en el caso de inmuebles urbanos no afectos a actividades económicas ni generadores de rendimientos del capital, se tendrá consideración de renta imputada la cantidad resultante de aplicar un porcentaje al valor catastral, excluyendo expresamente el suelo no edificado. Al tratarse de terrenos urbanos sin edificación y no afectos a actividad económica, no procede la imputación de renta.
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