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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Entgeltliche Vermögensübertragung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 34 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die entgeltliche Vermögensübertragung stellt sich in Vorgängen wie der Tilgung von Schulden durch Sachübertragung (Dación en pago), dem Tausch von Anteilen bei der Zuweisung von Vermögenswerten und der Zuweisung von Privatvermögen bei der Auflösung von Gütergemeinschaften dar. Bei gesellschaftlichen Umstrukturierungen gilt der Teil der Einlage, der mit der von der Gesellschaft übernommenen Schuld übereinstimmt, als Zuweisung zur Tilgung durch Schuldenübernahme, was eine entgeltliche Übertragung darstellt. Ebenso werden Eigentumsfeststellungverfahren und Notariatsurkunden (Actas de notoriedad) als Übertragungen besteuert, sofern die vorherige Zahlung der entsprechenden Steuer nicht nachgewiesen wird.

Die DGT vertritt eine beständige Position bei der Einstufung verschiedener Vorgänge als entgeltliche Vermögensübertragungen, insbesondere wenn eine Kompensation oder eine Schuldenübernahme vorliegt. Die Rechtsprechung wurde konsequent auf die Auflösung von Gütergemeinschaften, die Beendigung von Miteigentumsverhältnissen durch Tausch und die Formalisierung von ergänzenden Titeln angewandt. Es sind keine Kriterienwechsel zu beobachten, sondern eine weitreichende Anwendung des Konzepts der Entgeltlichkeit auf Rechtsfiguren, die wirtschaftliche Ausgleiche oder Vermögensübertragungen beinhalten.

Wendepunkte

  1. V2997-18

    Legt fest, dass die Zuweisung eines Vermögenswertes mit einem durch Anteile an anderen Vermögenswerten ausgeglichenen Überschuss keine Beendigung des Miteigentums, sondern ein Tausch ist, der der ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) unterliegt.

  2. V0218-26

    Präzisiert, dass bei Umstrukturierungen der Teil der Einlage, der mit der übernommenen Schuld übereinstimmt, als Zuweisung zur Tilgung durch Schuldenübernahme gilt und somit eine entgeltliche Übertragung darstellt.

Analyse auf Grundlage von 33 der 34 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0218-26 4. Feb. 2026

Einbringung von Immobilien mit Schulden kann der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) unterliegen

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
neutralidad fiscalaportación no dinerariareestructuración empresarialtransmisión patrimonial onerosaasunción de deudas LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.3LIS — Ley 27/2014 del Impuesto sobre Sociedades art. 17.4
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0942-24 30. Apr. 2024

Ausübung des Vorkaufsrechts schließt Befreiung von der Grunderwerbsteuer aus

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
derecho de tanteoderecho de retractotransmisión patrimonial onerosaexenciónbase imponible TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 8
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0408-17 16. Feb. 2017

Erwerb von Erbrechten unterliegt der Grunderwerbsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
derechos hereditariostransmisión patrimonial onerosabase imponiblepuntos de conexiónhecho imponible TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.ATRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.5
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V4527-16 19. Okt. 2016

Grundbucheintragung durch Eigentumsverfahren unterliegt der Grunderwerbsteuer

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
expediente de dominiotransmisión patrimonial onerosainmatriculaciónhecho imponibledevengo TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.CLGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 88
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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