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Ein Unternehmen fragt an, ob die Sacheinlage von Immobilien unter Übernahme der damit verbundenen Schulden unter die steuerliche Neutralität bei der Körperschaftsteuer (IS) sowie die Befreiung für Umstrukturierungen bei der Grunderwerbsteuer (ITPAJD) fällt. Die DGT stellt fest, dass die Transaktion bei der Körperschaftsteuer neutral sein kann, der Teil der Einbringung, der mit der Schuldenübernahme korrespondiert, jedoch eine entgeltliche Vermögensübertragung darstellt, die der ITPAJD unterliegt.
Cuestión planteada
En el Impuesto sobre Sociedades, la operación puede acogerse al régimen de neutralidad fiscal si las sociedades adquirentes son residentes en España y la aportante mantiene al menos un 5% de los fondos propios. En el ITPAJD, aunque las reestructuraciones están exentas, la parte de la aportación que coincide con la deuda asumida por la sociedad constituye una adjudicación expresa en pago de asunción de deudas. Por tanto, dicha parte queda sujeta a la modalidad de transmisiones patrimoniales onerosas sin aplicación de la exención por reestructuración.
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