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V2713-20 4. September 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · disolución de comunidad de bienes

Die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft an einer unteilbaren Sache unterliegt nur der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte

Ein Steuerpflichtiger beabsichtigt, eine Miteigentümergemeinschaft an einer Immobilie aufzulösen, indem er sich das Alleineigentum zuspricht und den anderen Miteigentümer durch die Übernahme von Hypothekendarlehen entschädigt. Die DGT stellt klar, dass es sich bei einer unteilbaren Sache und einer Ausgleichszahlung in bar nicht um eine entgeltliche Übertragung handelt, sondern die Transaktion der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer unselbstständigen Vermögensgemeinschaft, die keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, bei der einem Miteigentümer der Vermögenswert durch Ausgleich an den anderen in bar zugewiesen wird, unterliegt ausschließlich der Besteuerung dokumentierter Rechtsgeschäfte. Um diese Ausnahme anzuwenden, muss der Vermögenswert unteilbar sein oder durch seine Teilung an Wert verlieren, die Zuweisung muss an einen einzelnen Miteigentümer erfolgen und die Abfindung muss zwingend in bar geleistet werden. Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Anteils an der Immobilie, dessen Beteiligung entfällt und durch den anderen Miteigentümer erworben wird.

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