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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Katasterreferenz: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 25 Auskünfte · 2014–2025

Geltende Auffassung

Es ist möglich, zwei angrenzende, innen miteinander verbundene Wohnungen als Hauptwohnsitz zu betrachten, auch wenn sie keine grundbuchliche Verbindung haben oder über unterschiedliche Katasterreferenzen verfügen. In der Einkommensteuererklärung (IRPF) müssen beide Katasterreferenzen angegeben werden. Sofern die Voraussetzungen für einen Hauptwohnsitz erfüllt sind, findet die Steuerbefreiung bei Veräußerung für Personen über 65 Jahre sowohl auf die Veräußerung des Gesamtobjekts als auch auf die der einzelnen Wohnungen Anwendung.

Die Position der DGT ist seit 2014 konstant geblieben und bestätigt, dass das Vorhandensein unterschiedlicher Katasterreferenzen nicht der Betrachtung zweier angrenzender Wohnungen als ein einziger Hauptwohnsitz entgegensteht. Die Rechtsprechung hat sich lediglich in der Präzisierung der Anwendung der Steuerbefreiung bei Veräußerung für Personen über 65 Jahre in diesem Fall entwickelt.

Wendepunkte

  1. V1714-25

    Präzisiert, dass die Befreiung gemäß Artikel 33.4.b) des LIRPF für Personen über 65 Jahre auf die Veräußerung der Wohnungen entweder als Gesamtobjekt oder unabhängig voneinander Anwendung findet.

Analyse auf Grundlage von 25 der 25 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0172-23 7. Feb. 2023

Anwendbarkeit der Reinvestitionsbefreiung bei zwei Hauptwohnsitzen

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
exención por reinversiónvivienda habitualganancia patrimonialfinca rústicaresidencia efectiva LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 38.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V3174-21 22. Dez. 2021

Zwei intern verbundene Immobilien können als eine einzige Hauptwohnung gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
vivienda habitualimputación de rentas inmobiliariasreferencia catastralresidencia habitualunión de viviendas LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 85LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 106.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1455-21 18. Mai 2021

Zwei durch eine Innenwand verbundene Wohnungen können als Hauptwohnsitz gelten

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
vivienda habitualreferencia catastralresidencia habitualmedios de pruebaunión registral RIRPF — RD 439/2007, Reglamento del IRPF art. 54.1LGT — Ley 58/2003 General Tributaria art. 106.1
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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