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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Rückkauf von Wertpapieren: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 27 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Rückkauf von Wertpapieren generiert eine Kapitalertragsrendite aus der Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und dem Anschaffungs- oder Zeichnungswert. Liegt ein Schiedsspruch vor, wird die Differenz zwischen dem maximal zu erstattenden Betrag und dem ursprünglichen Zeichnungswert besteuert. Verluste aus der Veräußerung von börsennotierten Wertpapieren werden nicht berücksichtigt, wenn innerhalb der zwei Monate vor oder nach dem Verkauf homogene Wertpapiere erworben werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Einstufung des Rückkaufs als Kapitalertragsrendite konstant. Die Entwicklung konzentriert sich auf die technische Präzisierung der Behandlung von außerplanmäßigen Kapitalverlusten, die aufgrund des Erwerbs homogener Wertpapiere nicht berücksichtigt werden können. Die jüngsten Auskünfte bekräftigen die Notwendigkeit, dass nachfolgende Veräußerungen endgültig sein müssen, um die Integration dieser Verluste zu ermöglichen.

Wendepunkte

  1. V3013-16

    Es wird festgelegt, dass der Erwerb homogener Wertpapiere innerhalb der zwei Monate nach der Veräußerung verhindert, den Kapitalverlust unmittelbar steuerlich geltend zu machen. Der Verlust kann erst integriert werden, wenn die im Vermögen verbleibenden Wertpapiere veräußert werden.

  2. V2861-20

    Es wird präzisiert, dass für die Integration der nicht berücksichtigten Verluste die Veräußerung der verbleibenden Wertpapiere endgültig sein muss, um neue Rückkäufe innerhalb der gesetzlichen Fristen zu vermeiden.

Analyse auf Grundlage von 27 der 27 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 24. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V0709-24 16. Apr. 2024

Verrechnung von Aktienverlusten aus 2022 mit Gewinnen aus 2023 möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialpérdida patrimonialvalores homogéneosbase imponible del ahorrorecompra de valores LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 33.5LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 44
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V1132-14 22. Apr. 2014

Umwandlung nachrangiger Verbindlichkeiten generiert Kapitalerträge in der Sparbasis

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
rendimientos del capital mobiliariobase imponible del ahorrodeuda subordinadarecompra de valorescompensación de rendimientos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0714-14 14. März 2014

Schuldumwandlung führt zu Kapitalerträgen, die der Sparabgeltungsteuer unterliegen

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
obligaciones subordinadasrendimientos del capital mobiliariobase imponible del ahorrorecompra de valoresconversión de deuda LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0711-14 14. März 2014

Umwandlung von Vorzugsanteilen in Aktien begründet Erträge aus beweglichem Kapital

SG de Tributación de las Operaciones Financieras
participaciones preferentesrendimiento del capital mobiliariobase imponible del ahorrorecompra de valoresconversión de valores LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.aLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 25.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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