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V0699-14 13. März 2014 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Rückkauf von Vorzugsanteilen löst Erträge aus beweglichem Kapital in der Einkommensteuer aus

Der Anfragende erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Rückkaufs von Vorzugsanteilen sowie der Zeichnung von Aktien aufgrund eines FROB-Beschlusses. Die DGT stellt klar, dass die Differenz zwischen dem Rückkaufpreis und dem Anschaffungswert einen Ertrag aus beweglichem Kapital begründet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung dieser Vorgänge im Rahmen der Einkommensteuer für natürliche Personen.

Die Entscheidung der DGT

Die Rückkauf von Vorzugsanteilen generiert eine Kapitalertragsrendite aus der Differenz zwischen dem vom FROB festgelegten Rückkaufspreis und dem Anschaffungs- oder Zeichnungswert. Diese Rendite stellt Ersparniseinkommen dar und wird dem Zeitraum zugerechnet, in dem sie fällig wird. Im Falle eines günstigen Schiedsspruchs wird die Rendite als Differenz zwischen dem im Schiedsspruch festgelegten maximal zu erstattenden Betrag und dem Anschaffungswert der ursprünglichen Wertpapiere berechnet.

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