Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V0709-24 16. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Verrechnung von Aktienverlusten aus 2022 mit Gewinnen aus 2023 möglich

Der Anfragende möchte wissen, ob ein Verlust aus dem Aktienhandel von 2022 (der aufgrund eines Rückkaufs gleichartiger Wertpapiere nicht berücksichtigt wurde) mit Gewinnen und Verlusten aus 2023 verrechnet werden kann. Die DGT stellt klar, dass der Verlust von 2022, da kein Rückkauf von Aktien stattgefunden hat, dem Jahr 2023 zuzurechnen ist und mit den Erträgen aus Ersparnissen dieses Steuerjahres verrechnet werden kann.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Verrechnung des im Jahr 2023 erzielten Veräußerungsgewinns sowohl mit dem im Jahr 2022 nicht berücksichtigten Veräußerungsverlust als auch mit dem aus der Veräußerung der Immobilie im Jahr 2023 resultierenden Verlust.

Die Entscheidung der DGT

Verluste aus der Veräußerung von zum Handel zugelassenen Wertpapieren werden nicht berücksichtigt, wenn in den zwei Monaten vor oder nach der Veräußerung homogene Wertpapiere erworben werden. Diese Verluste werden in dem Maße integriert, in dem die Wertpapiere veräußert werden, die dauerhaft im Vermögen verbleiben. In diesem Fall ist die Verlust des Jahres 2022, da keine weiteren Aktien erworben wurden, dem Jahr 2023 zuzurechnen und kann mit dem Aktiengewinn aus 2023 sowie dem Immobilienverlust aus 2023 verrechnet werden, wobei sich alle innerhalb der Sparsteuerbemessungsgrundlage befinden.

Kostenloses Erstgespräch buchen