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V1357-19 10. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Verlust aus Aktienverkauf nicht abzugsfähig bei Rückkauf ähnlicher Wertpapiere innerhalb der gesetzlichen Frist

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob ein im Jahr 2018 erzielter Verlust aus dem Verkauf von Aktien steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn kurz darauf Aktien derselben Gesellschaft zurückgekauft wurden. Die DGT entschied, dass bei gleichartigen Wertpapieren der Verlust zum betreffenden Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden darf.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der aus der Übertragung von Aktien resultierende Kapitalverlust in der Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2018 berücksichtigt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Wenn innerhalb der zwei Monate nach der Übertragung von zum Handel zugelassenen Wertpapieren oder im darauffolgenden Jahr, falls diese nicht zum Handel zugelassen sind, homogene Wertpapiere erworben werden, wird der Verlust nicht sofort berücksichtigt. Der Verlust kann erst dann berechnet werden, wenn die zurückgekauften Wertpapiere endgültig übertragen werden, sofern innerhalb der gesetzlichen Fristen keine erneuten Erwerbe von homogenen Wertpapieren erfolgen. In diesem Fall ist der Verlust aus den ursprünglichen 352 Aktien durch den Rückkauf von Aktien derselben Gesellschaft in weniger als zwei Monaten im Jahr 2018 nicht abzugsfähig.

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