Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Ratenzahlungsgeschäfte: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 55 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Bei Ratenzahlungsgeschäften oder Geschäften mit aufgeschobenem Preis kann der Steuerpflichtige wählen, die Einkünfte proportional nach der Fälligkeit der Zahlungen zuzurechnen. Damit dieses Regime Anwendung findet, muss der Zeitraum zwischen der Lieferung und der Fälligkeit der letzten Rate mehr als ein Jahr betragen. Im Falle des Todes müssen die noch nicht zurechenbaren Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der letzten Steuerperiode des Erblassers einbezogen werden.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Definition von Ratenzahlungsgeschäften und der Möglichkeit der proportionalen Zurechnung konstant. Es wurden Präzisierungen zur Behandlung der ausstehenden Einkünfte im Todesfall und deren Einbeziehung in die letzte Steuerperiode des Steuerpflichtigen hinzugefügt.

Wendepunkte

  1. V2295-21

    Präzisiert, dass die durch Ratenverkauf noch nicht zurechenbaren Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der letzten Steuerperiode des Verstorbenen einbezogen werden müssen.

  2. V1496-24

    Bestätigt, dass der Todesfall die Verpflichtung auslöst, alle noch nicht zurechenbaren Einkünfte gemäß Artikel 14.4 der LIRPF (Einkommensteuergesetz) in die letzte Steuerperiode des Verstorbenen einzubeziehen.

Analyse auf Grundlage von 55 der 55 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 19. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V2052-23 13. Juli 2023

Gewinn aus Hausverkauf kann anteilig nach Zahlungseingang versteuert werden

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancia patrimonialimputación temporaloperaciones a plazosprecio aplazadoalteración patrimonial LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V0376-23 21. Feb. 2023

Abzug von Anwalts- und Notarkosten beim Verkauf von Geschäftsanteilen möglich

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
ganancias y pérdidas patrimonialesvalor de transmisióngastos y tributos inherentesimputación temporaloperaciones a plazos LIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.1.cLIRPF — Ley 35/2006 del IRPF art. 14.2.d
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt