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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob nach der Wahl der anteiligen Zurechnung für einen Immobilienverkauf mit einer Laufzeit von 16 Jahren die gesamte Gewinnrealisierung in einem einzigen Veranlagungszeitraum erfolgen könne. Die DGT stellt klar, dass diese Wahl eine steuerliche Option darstellt und somit nach Ablauf der Steuererklärungsfrist nicht mehr widerrufen werden kann.
Cuestión planteada Si puede imputar en un ejercicio la totalidad de la ganancia patrimonial pendiente de imputar.
La elección del régimen especial de imputación para operaciones a plazos (art. 14.2.d LIRPF) frente a la regla general constituye una opción tributaria. Al ser una alternativa entre regímenes excluyentes ejercida libremente, queda sujeta a la irrevocabilidad del artículo 119.3 de la LGT. Una vez vencido el plazo reglamentario de declaración, el contribuyente no puede renunciar a este criterio y debe imputar la ganancia proporcionalmente a los cobros exigibles.
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