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V1108-22 19. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Entschädigung für mangelhafte Arbeiten steuerfrei, wenn sie Reparaturkosten entspricht

Es wird die Einkommensteuerpflicht (IRPF) einer gerichtlich vereinbarten Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro für mangelhaft ausgeführte Arbeiten geprüft. Die DGT stellt fest, dass kein Veräußerungsgewinn vorliegt, wenn der erhaltene Betrag den Kosten der Reparatur entspricht.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung stellt einen Veräußerungsgewinn dar, da sie das Vermögen des Steuerpflichtigen erhöht. Wenn der erhaltene Betrag jedoch den Kosten der Reparatur des beschädigten Vermögenswertes entspricht, wird weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust berechnet. Besteht eine Differenz zwischen der Entschädigung und den Reparaturkosten oder findet diese Annahme keine Anwendung, kann der Steuerpflichtige wählen, das Einkommen anteilig zu dem Zeitpunkt zuzurechnen, an dem die Forderungen fällig werden, sofern die Zahlung auf mehr als ein Jahr verteilt wird.

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