Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Zwangsversteigerung von Immobilien: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Hohe Zuverlässigkeit 35 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Zwangsversteigerung führt zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten, basierend auf der Differenz zwischen dem Zuschlagswert und dem Anschaffungswert. Bei der Einkommensteuer (IRPF) können Gewinne steuerfrei sein, wenn die Anforderungen der vierundvierzigsten Zusatzbestimmung des IRPF-Gesetzes für Schuldner in Insolvenzverfahren erfüllt sind. Bei der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegt die Übertragung von städtischen Grundstücken durch Zwangsvollstreckung der Steuer, sofern der Übertragende Unternehmer ist und die Immobilie seinem Unternehmen zugeordnet ist.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Art der Übertragung und deren Behandlung im IRPF und der IVA konstant. Es sind keine doktrinären Änderungen zu beobachten, sondern eine Anwendung der geltenden Vorschriften auf verschiedene Sachverhalte, wie etwa die unternehmerische Zuordnung oder der Status als Hauptwohnsitz. Die Rechtsprechung ist bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Abziehbarkeit von Kosten stabil geblieben.

Analyse auf Grundlage von 33 der 35 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1464-16 7. Apr. 2016

Abzugsfähigkeit von Ergebnissen aus Zwangsvollstreckungen hängt von der buchhalterischen Zurechnung und der Insolvenz verbundener Unternehmen ab

SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas
ejecución hipotecariasociedad vinculadadeterioro de créditosinsolvencia judicialmente declaradavalor razonable TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 10.3TRLIS — RDLeg 4/2004 (derogado por la Ley 27/2014) art. 12.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt