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Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Teilauflösung: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

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Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Gefestigte Doktrin Hohe Zuverlässigkeit 10 Auskünfte · 2015–2021

Geltende Auffassung

Die Zuteilung eines bestimmten Vermögensgegenstandes an einen Miteigentümer unter Beibehaltung anderer Vermögensgegenstände in Miteigentum (Proindiviso) stellt eine Teilauflösung und keine Aufhebung der Gemeinschaft dar. Diese Operation wird als eine entgeltliche Übertragung von ungeteilten Beteiligungsanteilen qualifiziert. Daher unterliegt sie der ITPAJD (Steuer auf Vermögensübertragungen und Rechtsgeschäfte) hinsichtlich des Zuteilungsüberschusses, der IIVTNU (Grunderwerbsteuer) und führt zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten in der IRPF (Einkommensteuer für natürliche Personen).

Die Position der DGT ist hinsichtlich der Qualifizierung dieser Vorgänge als entgeltliche Übertragungen von Beteiligungsanteilen konstant geblieben. Seit 2015 hat die Behörde wiederholt betont, dass das Fortbestehen des Miteigentums an anderen Vermögensgegenständen verhindert, den Vorgang als vollständige Auflösung zu betrachten, und ihn stets in die Kategorie der entgeltlichen Vermögensübertragungen einordnet.

Analyse auf Grundlage von 9 der 10 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 28. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

10
V1732-20 2. Juni 2020

Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Immobilie unterliegt ITPAJD und IIVTNU

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
proindivisodisolución parcialexceso de adjudicacióntransmisión onerosacomunidad de bienes TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 2TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2916-18 14. Nov. 2018

Zuweisung von Immobilien durch Anteilstausch unterliegt ITPAJD und IIVTNU

SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas
permuta de cuotasdisolución parcialproindivisotransmisión onerosaganancia patrimonial TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 2TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.1.A
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

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