Zum Inhalt springen

Doktrin nach Thema · DGT-Observatorium

Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft: Entwicklung der DGT-Rechtsprechung

Wie sich die Auffassung der DGT zu diesem Thema entwickelt hat und auf welchen Auskünften sie beruht.

← DGT-Observatorium

Entwicklung der Verwaltungsauffassung der DGT

Stabile Auffassung Mittlere Zuverlässigkeit 51 Auskünfte · 2014–2026

Geltende Auffassung

Der Anschaffungswert eines Vermögensgegenstandes hängt von dessen Erwerbsgrund ab: Bei einem Erwerb gegen Entgelt entspricht er dem tatsächlichen Betrag zuzüglich der inhärenten Kosten und Steuern ohne Zinsen; bei einem Erwerb unentgeltlich entspricht er dem Wert gemäß den Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer (ISD), begrenzt auf den Marktwert, zuzüglich Verbesserungen und Kosten. Bei der Auflösung von Miteigentümergemeinschaften stellt die Zuteilung entsprechend dem Anteil keine Vermögensveränderung dar; übersteigt jedoch der zugeteilte Wert den Anteil, entsteht ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust.

Die Position der DGT bleibt hinsichtlich der Natur der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft stabil und unterscheidet diese von einer Abspaltung. Es ist keine signifikante Änderung der Rechtsprechung zu beobachten, sondern eine konsequente Anwendung der Vorschriften zur Ermittlung von Veräußerungsgewinnen sowie der Anforderung eines tatsächlichen Wohnsitzes für die Steuerbefreiung bei Reinvestition.

Analyse auf Grundlage von 50 der 51 Auskünfte mit erkennbarer Auffassung. Aktualisiert am 23. September 2026.

Auskünfte zu diesem Thema

24
V1696-23 13. Juni 2023

Die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft mit Überschusszuweisung, der in bar entschädigt wird, unterliegt der Stempelsteuer (AJD) und nicht der Grunderwerbsteuer (TPO)

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
disolución de condominioexceso de adjudicaciónactos jurídicos documentadostransmisiones patrimoniales onerosasindivisibilidad del bien TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 7.2.B
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson
V2038-20 19. Juni 2020

Bemessungsgrundlage der Neubauanzeige: Baukosten ohne Bodenwert

SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos
obra nuevabase imponibleagrupación de fincasdivisión horizontaldisolución de condominio TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 4TRITPAJD — RDLeg 1/1993 de ITP y AJD art. 31.2
Betrifft UnternehmenExpat · NichtansässigPrivatperson

Auf Ihren Fall anwenden

E-Mail
Kontakt