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V2940-20 30. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Zuweisung von Vermögenswerten über den Eigentumsanteil hinaus begründet einen Veräußerungsgewinn oder -verlust

Es wird angefragt, ob die Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft, bei der ein Miteigentümer das Eigentum und einen finanziellen Ausgleich erhält, steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass eine Vermögensveränderung unterliegt der Einkommensteuer (IRPF), sofern die Zuweisung den jeweiligen Eigentumsanteil übersteigt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der aus der Auflösung der Miteigentümergemeinschaft resultierende Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung einer Gütergemeinschaft verändert die Zusammensetzung des Vermögens nicht, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. Werden jedoch Vermögenswerte zu einem Wert zugewiesen, der über dem entsprechenden Anteil liegt, tritt eine Vermögensänderung ein, die einen Gewinn oder Verlust auslöst. In diesem Fall bestimmt die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert das Veräußerungsergebnis, unabhängig davon, ob eine Barabfindung erfolgt.

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